Hallo Lieschen,
wie Forumsteilnehmer Neozoen bereits geschrieben hat, ist es nicht erforderlich, zum Rentenbeginn in einem Beschäftigungsverhältnis zu stehen. Sie können die Altersrente für langjährig Versicherte erhalten (frühestens mit 63 und natürlich mit Rentenabschlägen), wenn Sie mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorweisen können. Diese Voraussetzung haben Sie mit 42 Jahren Beitrag erfüllt.
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