Klare Antwort: Nein, sie muss eine bewilligte AHB nicht annehmen! - Aber: Der Antrag wurde gestellt, offensichtlich war also eine AHB gewünscht und auch angezeigt, sonst wäre keine Bewilligung erteilt worden. Wenn sie aber jetzt die bewilligte Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen möchte, kann sie jederzeit verzichten. Das ist ihre eigene Entscheidung. Diesen Verzicht sollte sie aber unbedingt schriftlich mitteilen.
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