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Experten-Antwort

Muss ich eine eventuell bevorstehende OP durchführen lassen?

von Ralf28.03.2021 | 22:40
2306 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich hatte im Juli 2018 einen schweren Arbeitsunfall (Leitersturz) bei dem ich schwere innere Verletzungen davon getragen habe, im speziellen eine Darmperforation. Ergebnis ein künstlicher Darmausgang. Mehrere Gutachter der BG haben mir trotz einer Vorerkrankung (colitis ulcerosa), zugestanden, das die Verletzungen im Sturz eine Mitursache hatten. Demzufolge beziehe ich nun eine Unfallrente. Die Rentenkasse hat mir gleichzeitig eine Erwerbsminderung von 60% zugestanden. Seit dem Ende der Reha im September 2018 wurden die verschiedensten Therapien (Infusionen, Spritzen, Tabletten) ausprobiert um die Entzündung im Darm in den Griff zu bekommen. Geplant war und ist eine Wiederzusammenlegung des Darmes. Leider haben aber alle Therapien nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Nun ist geplant, einen sogenannten Pouch zu legen, also eine langwierige und schwere Operation. Im Laufe der Jahre habe ich mich mit dem Stoma "angefreundet" und kann es akzeptieren. Ich habe echt mentale Probleme diese OP über mich ergehen zu lassen. Auch wegen der langen Narkose, da ich während meines künstlichen Komas nach dem Unfall ein sogenanntes Durchgangssyndrom "geschoben" habe. Kann es mir nun passieren, das ich trotz intensiver Besprechung und Aufklärung von Seiten der Ärzte, sowohl von der Berufsgenossenschaft als auch die Rentenkasse, Streichung bzw. Kürzung der Renten zu befürchten habe, sollte ich mich gegen diese OP entscheiden? MfG Ralf

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Ralf,

zunächst teilen wir Ihnen mit, dass die 60%, die Sie erwähnt haben, wahrscheinlich von der Berufsgenossenschaft kommt und Sie die sog. Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) meinen. Der Begriff „MdE“ müssten Sie in Ihrem Bescheid der Berufsgenossenschaft finden.

Die Deutsche Rentenversicherung kann Sie nicht zu dieser OP zwingen. Auch haben Sie keine Rentenkürzung zu erwarten, wenn Sie diese OP nicht machen möchten. Sollen Sie sich entscheiden die OP durchzuführen, dann kommt es darauf an, ob sich durch die OP Ihr Gesundheitszustand gebessert hat oder nicht.

Falls Sie die Erwerbsminderungsrente derzeit nur befristet bekommen, wird im Antrag auf Weitergewährung gefragt, ob sich Ihr Gesundheitszustand verbessert oder verschlechtert hat. Da kommt es nicht darauf an, ob diese OP durchgeführt wurde oder nicht.

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3 Antworten

Ohne OP verkürzte Lebenserwartungam 28.03.2021 | 23:19
Nein müssen Sie nicht, da aufgrund der verkürzten Lebenserwartung ohne OP die BG und die DRV weniger Geld an Sie zahlen muß. Ausserdem stellt die DRV keine Erwerbsminderunderung in Höhe von 60 Prozent fest!!!
Paulam 29.03.2021 | 07:26
Eine 60% Erwerbsminderungsrente gibt es nicht. Sie können einen 60 grad Minderung der Erwerbsfähigkeit haben, das wäre denn die BG Rente. Die Erwerbsminderungsrente die sie zusätzlich erhalten wird nach Stunden der Leistungsfähigkeit berechnet. Zu ihrer Frage: nein, zu einer Operation kann sie keiner zwingen.
PeterTam 29.03.2021 | 09:07
Nein. Muss man nicht. Es existiert zwar eine gewisse Mitwirkungspflicht, aber ..... diese erwähnte OP stellt einen massiven Einriff in den Körper dar. Nachzulesen im § 65 Abs. 2 SGB I
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