Hallo User Ralf,
zunächst teilen wir Ihnen mit, dass die 60%, die Sie erwähnt haben, wahrscheinlich von der Berufsgenossenschaft kommt und Sie die sog. Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) meinen. Der Begriff „MdE“ müssten Sie in Ihrem Bescheid der Berufsgenossenschaft finden.
Die Deutsche Rentenversicherung kann Sie nicht zu dieser OP zwingen. Auch haben Sie keine Rentenkürzung zu erwarten, wenn Sie diese OP nicht machen möchten. Sollen Sie sich entscheiden die OP durchzuführen, dann kommt es darauf an, ob sich durch die OP Ihr Gesundheitszustand gebessert hat oder nicht.
Falls Sie die Erwerbsminderungsrente derzeit nur befristet bekommen, wird im Antrag auf Weitergewährung gefragt, ob sich Ihr Gesundheitszustand verbessert oder verschlechtert hat. Da kommt es nicht darauf an, ob diese OP durchgeführt wurde oder nicht.