Hallo Gunni,
grundsätzlich können Sie neben dem Bezug einer vollen EM-Rente auch in einem Internet-Blog schreiben, ohne Ihre EM-Rente gleich zu gefährden (zumindest wenn Sie dies sozusagen hobbymäßig, nicht im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses oder als Selbständiger erwerbsmäßig betreiben). Dies müssen Sie auch nicht dem Rentenversicherungsträger melden.
Wenn Sie Einkünfte mit dem Schreiben des Internet-Blogs erzielen, würden diese Einkünfte evtl. gem. § 96a SGB VI auf Ihre Rente als Hinzuverdienst angerechnet werden, und zwar dann, wenn es sich um Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis handelt, oder wenn Sie damit Einkünfte als Selbständiger erzielen. Dies prüft das Finanzamt nach dem Einkommensteuerrecht. Würde also das Finanzamt das Schreiben im Internet-Blog als selbständige Tätigkeit einstufen und würden Sie hiermit Gewinne erzielen (das müssen Sie dann dem Rentenversicherungsträger melden), würde die Rentenversicherung das als Hinzuverdienst berücksichtigen. Je nachdem, in welchem Umfang Sie dabei tätig sind, könnte es evtl. auch zu einer Überprüfung Ihres Leistungsvermögens kommen. Dies ist aber immer vom konkreten Einzelfall abhängig und läßt sich nicht in einem Forum klären.
Der Hinweis von W*lfgang auf die Künstlersozialkasse betrifft nicht die Regelungen des Hinzuverdienstes, wenn Sie eine Rente beziehen, sondern die mögliche (Sozial-)Versicherungspflicht als Künstler. Voraussetzung hier ist aber auch, dass Sie erwerbsmäßig tätig sind.
Könnte... Muss nicht, aber kann...
Gibt es keine klaren Regeln und Gesetze für sowas?
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