Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Muss ich mich arbeitslos melden trotz beantragter EMR und bevorstehenden Aufhebungsvertrages

von Otto14.02.2019 | 22:52
133 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Nach lang andauernder Erkrankung und mehreren Reha würde mir von allen Seiten geraten eine EMR vorübergehend befristet in Anspruch zu nehmen .Nun hat die lange Erkrankung dazu geführt das mein Beschäftigungsverhältnis zerrüttet und nur noch mittels eines Aufhebungsvertrages abgeschlossen werden kann .Nun wurde mir trotzdem erstmal eine Ablehnung der EMR von der Rentenversicherung zugestellt obwohl meine Erwerbsminderung klar attestiert wurde . Ich Frage mich nun wie geht es für mich weiter mein Aufhebungsvertrag wird im nächsten Monat wohl gezeichnet , Rentenablehnung wurde wiedersprochen , muss ich mich nun wenn der Aufhebungsvertrag greift Arbeitslos melden ? Steh dem Arbeitsmarkt ja eigentlich garnicht zur Verfügung !? Woher bekomme ich dann mein Geld zum Leben ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Otto,

da Sie nach eigenen Angaben weiterhin arbeitsunfähig sind, ist primär die Krankenkasse Ihr Ansprechpartner. Erkundigen Sie sich also bei Ihrer Krankenkasse, ob und ggf. wie lange Sie noch Anspruch auf Krankengeld haben (höchstens bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren; Krankengeldbezugszeiten in 2017 und 2016 könnten also ggf. eingerechnet werden).

Wenn sie keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben, sollten Sie sich an die Agentur für Arbeit hinsichtlich eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld wenden. Falls bei Ihnen Erwerbsminderung noch strittig ist (Ihre Schilderung war diesbezüglich nicht ganz eindeutig), kann trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung bestehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Ulliam 15.02.2019 | 06:52
Unterzeichnest du den Aufhebungsvertrag bekommst du in der Regel 12 Wochen Sperre von der AfA, deshalb ist das eine unkluge Entscheidung. Ist das Krankengeld tatsächlich schon verbraucht? Ist das Krankengeld zuende, erhältst du noch Minimum 12 Monate Alg1 nach Nathlosigkeitsregelung, auch wenn der Arbeitsvertrag noch läut. Hast du schon eine Reha gemacht und ein aussagekräftiges Rehagutachten zu deiner Leistungsfähigkeit ? Wenn nicht wäre das ein sinnvoller erster Schritt
Ulliam 15.02.2019 | 08:30
Wenn du erst seit Januar 18 krank bist, dann kann dein Krankengeld noch gar nicht zuende sein. Kurz vor Ende des Krankengelds bekommst du eine Auffoderung der Krankenkasse dich bei der AfA zu melden bezüglich der Nathlosigkeitsregelung. Die aber, wie erwähnt, stark gefährdet ist, wenn du den Auflösungsvertrag unterschreibst. Kommt natürlich darauf an, ob die Höhe der Abfindung, die du dadurch bekommst, das bei weitem deckt. Das musst du dir ausrechnen. Sollte dein Arbeitgeber weiterhin Druck machen bezüglich Auflösungsvertrag bist du in der sicheren Verhandlungsposition und kannst das finanziell für dich lukrativ aushandeln, lass ihn nicht so billig davon kommen ;-) , denn du wirst viele Nachteile durch so einen Auflösungsvertrag haben.
Silviaam 15.02.2019 | 08:04
Hallo Ich würde an ihrer Stelle in der jetzigen Situation auch keinem Auflösungsvertrag zustimmen, vielmehr weiterhin NAHTLOS im Krankenstand verbleiben und vor allem umgehend der Ablehnung zum EM-Rentenantrag fristwahrend schriftlich widersprechen! Dazu Akteneinsicht bei der DRV nehmen, um zu erlesen/ersehen, was zur Ablehnung führte, um den Widerspruch daraufhin aufbauen zu können. Sich dazu ggf. einen rechtlichen Beistand nehmen! Weiterhin auf jedenfall in (fach)ärztlicher Behandlung bleiben, um zur Dokumentation auch aktualisierte Befunde etc. zu erlangen und diese zum Nachweis ihres angeschlagenen Gesundheitszustand vorlegen zu können. Sie haben Anspruch auf ALG I (die Nahtlosigkeitsregelung), solange es ihre persönlichen Anspruchsvoraussetzungen es hergeben und über ihren Rentenantrag noch nicht rechtskonform entschieden wurde (Widerspruchs- ggf. Klageverfahren). Alles Gute und viel Erfolg Silvia
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026