Sie beziehen eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Die Angabe, längstens bis zum 58. Lebensjahr trifft so nicht zu. Da Sie diese Rente auf Dauer (unbefristet) erhalten, müsste der Rentenanspruch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (65. Jahre + Erhöhung je nach Geburtsjahr) gezahlt werden. Es erfolgt damit gemäß neuer Rechtsprechung eine schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr. Danach erfolgt die Umwandlung in die Regelaltersrente. Aufgrund des laufenden Rentenbezuges sind Sie bereits rentenrechtlich geschützt. Sie haben also grundsätzlich keine Nachteile seitens der Rentenversicherung zu erwarten, wenn Sie nicht mehr „Arbeitssuchend“ gemeldet sind.