Hallo Nate66,
normalerweise nein. Der Rentenversicherungsträger kann jedoch eine Überprüfung der Rente veranlassen.
Ein Anspruch auf die EM-Rente besteht nur, solange die Erwerbsminderung besteht. Das bedeutet, dass die Erwerbsminderungsrente wieder entzogen werden kann, sobald sich der Gesundheitszustand bessert. Sofern sich Ihr Gesundheitszustand nicht verbessert hat, bleibt der Anspruch bestehen.
Wir empfehlen den Sachverhalt mit Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen und die Untersuchungsintervalle ggf. zu verlängern.