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Experten-Antwort

Muss ich mit 56 noch Angst vor einer Prüfung meiner unbefristeten Erwerbsminderungsrente haben?

von Nate6631.03.2022 | 14:58
9172 Ansichten
33 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 56 und beziehe seit fast 14 Jahren eine seit ca. 10 Jahren unbefristete EM-Rente. Seither war ich einmal im Quartal beim zuständigen Facharzt, da mir dieser dazu geraten hatte. Zuletzt liefen die Termine allerdings telefonisch wegen Corona. Ab April soll dies nun aber nicht mehr möglich sein. Aktuell habe ich viel Angst vor dem Fahren längerer Strecken mit dem Auto. Mit dem Zug ist es aufgrund der Maskenpflicht allerdings auch schwierig für mich. Leider ist der Facharzt aber weiter weg. Wäre es ein Problem, wenn ich in nächster Zeit mal eine Zeitlang aussetzen würde mit den Terminen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nate66,

normalerweise nein. Der Rentenversicherungsträger kann jedoch eine Überprüfung der Rente veranlassen.

Ein Anspruch auf die EM-Rente besteht nur, solange die Erwerbsminderung besteht. Das bedeutet, dass die Erwerbsminderungsrente wieder entzogen werden kann, sobald sich der Gesundheitszustand bessert. Sofern sich Ihr Gesundheitszustand nicht verbessert hat, bleibt der Anspruch bestehen.

Wir empfehlen den Sachverhalt mit Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen und die Untersuchungsintervalle ggf. zu verlängern.

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32 Antworten

Berndam 31.03.2022 | 15:07
Wann hat die DRV bei Ihnen das letzte Mal geprüft, ob die Voraussetzungen für die Rente noch vorliegen?
DTHam 31.03.2022 | 15:14
Zu dem Thema Überprüfung unbefristeter Renten gab es in der Vergangenheit hier schon zahlreiche verschiedene Erfahrungsberichte. Die einen haben geschrieben, dass sie noch nie überprüft worden sind, die anderen von in regelmäßigen Abständen (2 bis 3 Jahre) andere schreiben einmal. Hier ist wirklich keine Eindeutigkeit und Allgemeingültigkeit feststellbar. Ich denke, dass hängt auch mit dem verschiedensten jeweiligen Regionalträger (Bund/Länder) zusammen, ob eventuell ein Vermerk in der Akte ist, etc...
Nate66am 31.03.2022 | 16:00
Nein, es hat sich nichts verbessert. Ich wäre sehr froh, wenn die Untersuchungsintervalle verlängert werden könnten, da mich die Termine jeweils stark belasten, nicht nur wegen der Anfahrt. Irgendwo hab ich hier im Forum gelesen, dass ab dem 55. Lebensjahr nicht mehr kontrolliert wird. Trifft das somit nicht zu?
DTHam 31.03.2022 | 16:23
Zitat von Nate66 anzeigenausblenden
die Frage gab es auch schon oft hier, aber auch hier gab es weder von Experten noch von Beteiligten eine eindeutige ruhige und hilfreiche Antwort. Wurden Sie den jemals schon überprüft? Wenn nicht kann ich Ihnen zwar keine absolute Sicherheit geben, aber aus den Erfahrungsberichten eine grobe Einschätzung, dass dann wohl nicht mehr mit einer Überprüfung zu rechnen ist, wenn das bisher nicht der Fall war.
Nate66am 31.03.2022 | 16:55
Sollte die Rente nach 14 Jahren, mit 56, doch noch entzogen werden, wie würde das dann rein theoretisch ablaufen? Würde ich dann zur Reha geschickt werden oder in eine Wiedereingliederung? Einen Arbeitsplatz, zu dem ich zurück könnte gibt es allerdings nicht. Ich übe auch seit vielen Jahren (ich glaub, seit 2009) keinerlei berufliche Tätigkeit mehr aus, auch keinen Minijob.
CHam 31.03.2022 | 18:31
Hallo, mir wurde ganze vier Monate nach Bewilligung der unbefristeten EMR ein Überprüfungsformular zugeschickt. Auf Nachfrage warum wurde mir von der Sachbearbeiterin gesagt, ich sei gezogen worden. Als sei das Ganze eine Lotterie. Ich bin 55 Jahre alt.
Nate66am 31.03.2022 | 19:50
Zitat von DTH anzeigenausblenden
Nein, es hat sich nichts verbessert. Ich wäre sehr froh, wenn die Untersuchungsintervalle verlängert werden könnten, da mich die Termine jeweils stark belasten, nicht nur wegen der Anfahrt. Irgendwo hab ich hier im Forum gelesen, dass ab dem 55. Lebensjahr nicht mehr kontrolliert wird. Trifft das somit nicht zu?
die Frage gab es auch schon oft hier, aber auch hier gab es weder von Experten noch von Beteiligten eine eindeutige ruhige und hilfreiche Antwort. Wurden Sie den jemals schon überprüft? Wenn nicht kann ich Ihnen zwar keine absolute Sicherheit geben, aber aus den Erfahrungsberichten eine grobe Einschätzung, dass dann wohl nicht mehr mit einer Überprüfung zu rechnen ist, wenn das bisher nicht der Fall war.
Zu Beginn wurde ich im Auftrag der Rentenversicherung zweimal begutachtet. Bei der zweiten Verlängerung musste der behandelnde Facharzt einen Befundbericht an die Rentenversicherung schicken. Seither wurde nichts mehr angefordert.
Nate66am 31.03.2022 | 19:58
Gutachten vor der Bewilligung der befristeten Rente, Gutachten vor der ersten Verlängerung, Befundbericht vom Facharzt vor der zweiten Verlängerung. Seither nichts mehr.
Aloisam 31.03.2022 | 21:16
Zitat von Nate66 anzeigenausblenden
Die DRV teilt Ihnen dann den veränderten Sachverhalt mit und es erfolgt eine Anhörung Ihrerseits, dann ergeht ein Bescheid. Zur Reha wäre auch möglich, wenn man Verbesserungen dadurch gedenkt zu erreichen. Beim Rentenentzug liegt die Beweislast bei der DRV und gegen einen derartigen Bescheid gibt es auch den üblichen Weg Widerspruch /Klage. Ansonsten sind Sie tatsächlich von fast jetzt auf gleich wieder ein normaler Erwerbsfähiger, nach so etlichen Jahren Rentenbezug wird es wohl gleich ins ALG 2 gehen, so Sie keine sofortige Tätigkeit haben.
Nate66am 31.03.2022 | 22:14
Zitat von Alois anzeigenausblenden
Sollte die Rente nach 14 Jahren, mit 56, doch noch entzogen werden, wie würde das dann rein theoretisch ablaufen? Würde ich dann zur Reha geschickt werden oder in eine Wiedereingliederung? Einen Arbeitsplatz, zu dem ich zurück könnte gibt es allerdings nicht. Ich übe auch seit vielen Jahren (ich glaub, seit 2009) keinerlei berufliche Tätigkeit mehr aus, auch keinen Minijob.
Die DRV teilt Ihnen dann den veränderten Sachverhalt mit und es erfolgt eine Anhörung Ihrerseits, dann ergeht ein Bescheid. Zur Reha wäre auch möglich, wenn man Verbesserungen dadurch gedenkt zu erreichen. Beim Rentenentzug liegt die Beweislast bei der DRV und gegen einen derartigen Bescheid gibt es auch den üblichen Weg Widerspruch /Klage. Ansonsten sind Sie tatsächlich von fast jetzt auf gleich wieder ein normaler Erwerbsfähiger, nach so etlichen Jahren Rentenbezug wird es wohl gleich ins ALG 2 gehen, so Sie keine sofortige Tätigkeit haben.
Das wäre natürlich hart. Wie oft kommt es denn vor, dass jemandem mit 56 und nach 14 Jahren Erwerbsminderungsrente diese entzogen wird?
Nate66am 31.03.2022 | 22:17
Hallo, mir wurde ganze vier Monate nach Bewilligung der unbefristeten EMR ein Überprüfungsformular zugeschickt. Auf Nachfrage warum wurde mir von der Sachbearbeiterin gesagt, ich sei gezogen worden. Als sei das Ganze eine Lotterie. Ich bin 55 Jahre alt.
Ist ja ne ganz nette Geschichte, die ich Ihnen aber so nicht abnehme.......
Haben Sie da eine Tätigkeit aufgenommen?
Nate66am 31.03.2022 | 22:19
Zitat von Nate66 anzeigenausblenden
Die DRV teilt Ihnen dann den veränderten Sachverhalt mit und es erfolgt eine Anhörung Ihrerseits, dann ergeht ein Bescheid. Zur Reha wäre auch möglich, wenn man Verbesserungen dadurch gedenkt zu erreichen. Beim Rentenentzug liegt die Beweislast bei der DRV und gegen einen derartigen Bescheid gibt es auch den üblichen Weg Widerspruch /Klage. Ansonsten sind Sie tatsächlich von fast jetzt auf gleich wieder ein normaler Erwerbsfähiger, nach so etlichen Jahren Rentenbezug wird es wohl gleich ins ALG 2 gehen, so Sie keine sofortige Tätigkeit haben.
Das wäre natürlich hart. Wie oft kommt es denn vor, dass jemandem mit 56 und nach 14 Jahren Erwerbsminderungsrente diese entzogen wird?
Allerdings ist es doch so, dass die Gesundheit und auch Leistungsfähigkeit sich mit zunehmendem Alter nicht verbessert, sondern eher im Gegenteil!
Janaam 31.03.2022 | 22:31
Warum sich jetzt verrückt machen? Einfach weiter leben und wenn tatsächlich was kommt, dann mit dem Problem befassen.
Nate66am 31.03.2022 | 22:39
Ich hab im Moment ein Problem mit den Arztbesuchen wegen der Maskenpflicht. Bin bei besagtem Facharzt im Wartezimmer beinahe kollabiert. Beim letzten persönlichen Termin hab ich dann ewig im Freien und dann alleine in einem unbeheizten Zimmer gewartet und war hinterher krank. Seither hatte ich nur noch telefonische Termine. Ab April geht das aber nicht mehr. Nun mach ich mir einfach Gedanken und überlege, wie ich das lösen soll. Arbeiten könnte ich nicht, da ich aktuell nicht einmal zur normalen Bewältigung meines Alltags in der Lage bin. Jeder Arztbesuch stellt mich inzwischen vor Herausforderungen. Kann derzeit kaum noch eine Nacht normal schlafen.
Schadeam 01.04.2022 | 07:58
Wenn Sie sich über derart "ungelegte Eier" unbedingt Sorgen machen wollen, kann dies keiner im Forum ändern. Wenn Sie seit 14 Jahren nicht überprüft wurden, wäre es äußerst unwahrscheinlich, dass das jetzt passiert. Aber anyway, Ihre Ängste kann das Forum nicht heilen.
Nate66am 01.04.2022 | 09:00
Seit fast 10 Jahren erfolgte keine Prüfung, denn am Anfang erhielt ich die Rente erst rückwirkend und danach erfolgte nach einem weiteren Gutachten eine Verlängerung. Bei der zweiten Verlängerung wurde nur noch ein Befundbericht vom Facharzt eingeholt. Seit ich die Rente unbefristet habe, erfolgte keine Prüfung mehr. Es sei denn, die Rentenversicherung hätte zum Beispiel bei der Krankenkasse Auskünfte eingeholt, ohne dass ich darüber informiert wurde. Ich will mir die Sorgen gar nicht machen, sie kommen einfach.
CHam 01.04.2022 | 12:42
Zitat von Nate66 anzeigenausblenden
Ist ja ne ganz nette Geschichte, die ich Ihnen aber so nicht abnehme.......
Haben Sie da eine Tätigkeit aufgenommen?
Ich habe ja eine Tätigkeit im Rahmen meiner Möglichkeiten. Es ist natürlich nichts passiert. Man hat wohl selbst gemerkt, dass das Quatsch war. Was mich aber stutzig gemacht hat war, dass hier wohl nicht richtig geschaut wird wen man überprüft und das Ganze per Zufall gemacht wird. Was für eine Art ist das denn?? Man muss sich schon sehr wundern....
Solveigam 01.04.2022 | 13:57
Zitat von CH anzeigenausblenden
Was für eine Art ist das denn?? Man muss sich schon sehr wundern....
Es gibt wohl nichts schlechteres, als den Entzug einer Dauerrente. Der vordem meist ruhend gestellte Arbeitsplatz ist weg, ist die Lücke zur Altersrente größer als 2 Jahre ist auch die Zurechnungszeit weg. Man rutscht dann sofort in Hartz IV, lediglich für die Wartezeit ist es keine verlorene Zeit, sonst aber schon. Dabei wurde doch I. d. R. 9 Jahre die Rentenberechtigung geprüft und dem EM-Rentner dann attestiert, dass die Erwerbsminderung nicht behoben werden konnte. Es wird immer moniert, dass die MA der RV sooo überarbeitet sind mit Mütter-und Grundrenten usw. aber dann macht man sich die Arbeit selber schwer mit dem Überprüfungsgedöns. Die Maßgabe Veränderungen zu melden reicht doch aus!
Nate66am 01.04.2022 | 16:27
Zitat von Solveig anzeigenausblenden
Es gibt wohl nichts schlechteres, als den Entzug einer Dauerrente. Der vordem meist ruhend gestellte Arbeitsplatz ist weg, ist die Lücke zur Altersrente größer als 2 Jahre ist auch die Zurechnungszeit weg. Man rutscht dann sofort in Hartz IV, lediglich für die Wartezeit ist es keine verlorene Zeit, sonst aber schon. Dabei wurde doch I. d. R. 9 Jahre die Rentenberechtigung geprüft und dem EM-Rentner dann attestiert, dass die Erwerbsminderung nicht behoben werden konnte. Es wird immer moniert, dass die MA der RV sooo überarbeitet sind mit Mütter-und Grundrenten usw. aber dann macht man sich die Arbeit selber schwer mit dem Überprüfungsgedöns. Die Maßgabe Veränderungen zu melden reicht doch aus!
Wie oft kommt denn der Entzug einer Dauerrente vor? Ich hab ja auch eine Schwerbehinderung und werde zusehen, dass meine Rente umgewandelt wird, sobald dies möglich ist, um die Belastung eines möglichen Rentenentzuges wegzuhaben. Ich darf gar nicht daran denken! Was soll man denn noch für einen Arbeitsplatz bekommen nach so vielen Jahren? Man ist deshalb ja noch lange nicht wiederhergestellt und noch dazu älter geworden!
KSCam 01.04.2022 | 18:20
Nach so vielen Jahren der Berentung ist bei Ihrem Alter der Entzug einer Rente eine absolute Seltenheit.....und wenn sind das meistens Fälle, die durch die Aufnahme von Tätigkeiten berechtigten Grund zur Prüfung geliefert haben. Ich weiß nicht wann ich so einen Fall in meiner 35 jährigen Beratertätigkeit mal hatte, "gefühlt 1 mal in 10 Jahren".
Gundelam 01.04.2022 | 18:39
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Wenn es so selten ist, wozu dann die Überprüfung? Deren Sinn kann ja nur sein, dass es im Betracht des möglichen liegt sonst stünde das Ergebnis ja vorher schon fest und die Überprüfung wäre obsolet. Welchen Sinn hat diese, wenn nicht die Option der Einstellung bestünde?
EMRentneram 01.04.2022 | 20:20
Nach so vielen Jahren der Berentung ist bei Ihrem Alter der Entzug einer Rente eine absolute Seltenheit.....und wenn sind das meistens Fälle, die durch die Aufnahme von Tätigkeiten berechtigten Grund zur Prüfung geliefert haben. Ich weiß nicht wann ich so einen Fall in meiner 35 jährigen Beratertätigkeit mal hatte, "gefühlt 1 mal in 10 Jahren".
Wenn es so selten ist, wozu dann die Überprüfung? Deren Sinn kann ja nur sein, dass es im Betracht des möglichen liegt sonst stünde das Ergebnis ja vorher schon fest und die Überprüfung wäre obsolet. Welchen Sinn hat diese, wenn nicht die Option der Einstellung bestünde?
Weil der Gesetzgeber es verlangt, auch wenn diese Überprüfung in der Praxis so gut wie keine Bedeutung hat.
P.S.am 02.04.2022 | 08:23
Nach so vielen Jahren der Berentung ist bei Ihrem Alter der Entzug einer Rente eine absolute Seltenheit.....und wenn sind das meistens Fälle, die durch die Aufnahme von Tätigkeiten berechtigten Grund zur Prüfung geliefert haben. Ich weiß nicht wann ich so einen Fall in meiner 35 jährigen Beratertätigkeit mal hatte, "gefühlt 1 mal in 10 Jahren".
Wenn es so selten ist, wozu dann die Überprüfung? Deren Sinn kann ja nur sein, dass es im Betracht des möglichen liegt sonst stünde das Ergebnis ja vorher schon fest und die Überprüfung wäre obsolet. Welchen Sinn hat diese, wenn nicht die Option der Einstellung bestünde?
Wenn man so eine Angst vor einer Überprüfung hat, lässt das eher darauf schließen, dass der aktuelle Gesundheitszustand sich verbessert hat und die Rentengewährung gefährdet ist. Sollte sich gesundheitlich nichts gebessert oder sogar verschlechtert haben, muss man sich auch über eine Überprüfung keine Gedanken machen. Wer sich trotzdem verrückt macht, wird hier sicher keine Hilfe finden.
Nate66am 02.04.2022 | 10:12
Zitat von P.S. anzeigenausblenden
Wenn es so selten ist, wozu dann die Überprüfung? Deren Sinn kann ja nur sein, dass es im Betracht des möglichen liegt sonst stünde das Ergebnis ja vorher schon fest und die Überprüfung wäre obsolet. Welchen Sinn hat diese, wenn nicht die Option der Einstellung bestünde?
Wenn man so eine Angst vor einer Überprüfung hat, lässt das eher darauf schließen, dass der aktuelle Gesundheitszustand sich verbessert hat und die Rentengewährung gefährdet ist. Sollte sich gesundheitlich nichts gebessert oder sogar verschlechtert haben, muss man sich auch über eine Überprüfung keine Gedanken machen. Wer sich trotzdem verrückt macht, wird hier sicher keine Hilfe finden.
Nein, es hat sich weder etwas verbessert noch habe ich eine Tätigkeit aufgenommen. Eher im Gegenteil: seit der Rentengewährung sind weitere Diagnosen hinzugekommen. Seit ca 9 Jahren habe ich Asthma mit Atemnot und vor ca. 6 Jahren wurde ein Bandscheibenschaden an der LWS festgestellt. Seit einigen Jahren sind Herzprobleme dazugekommen. Vor etwa 2 Jahren hatte ich nun auch noch einen Autounfall und seither massive Schlafstörungen und Probleme an der HWS mit Ausstrahlung bis in die Finger. Meine LWS-Probleme sind dadurch auch wieder aufgeflammt und ich habe eine permanente Ausstrahlung ins Bein, teilweise bis hin zum Fuß. Trotzdem beschäftigt mich das Thema, da ich aufgrund der aktuellen Situation große Probleme mit Arztterminen habe (siehe weiter oben). Aktuell wüsste ich zum Beispiel nicht einmal, wie ich zum Gutachter kommen sollte, da ich Angst vor dem Fahren längerer oder unbekannter Strecken habe und das Zugfahren aufgrund der Maskenpflicht aktuell eine Tortur für mich darstellt.
Preußeam 03.04.2022 | 20:34
Ich bin seit 2008 EM-Rentner bis Eintritt Regelaltersrente D.h. von Tag 1 an - Dauerhaft berentet . Ich war 2008 Anfang 40-Jahre . 2 & Post zum selber ausfüllen erhalten - Keine Antwort Ab 55 - Jahre kam keine Post mehr . Bin seit über 18-Jahre REGELMÄßIG in FA-Behandlung allein schon der notwendigen Medikamente wegen .
S. P.am 03.04.2022 | 22:21
Zitat von P.S. anzeigenausblenden
Wenn es so selten ist, wozu dann die Überprüfung? Deren Sinn kann ja nur sein, dass es im Betracht des möglichen liegt sonst stünde das Ergebnis ja vorher schon fest und die Überprüfung wäre obsolet. Welchen Sinn hat diese, wenn nicht die Option der Einstellung bestünde?
Wenn man so eine Angst vor einer Überprüfung hat, lässt das eher darauf schließen, dass der aktuelle Gesundheitszustand sich verbessert hat und die Rentengewährung gefährdet ist. Sollte sich gesundheitlich nichts gebessert oder sogar verschlechtert haben, muss man sich auch über eine Überprüfung keine Gedanken machen. Wer sich trotzdem verrückt macht, wird hier sicher keine Hilfe finden.
Ganz so simpel isses nicht. Klar gab es schon solche Entscheidungen, dass trotz unverändertem Gesundheitszustand die Rente nicht mehr gewährt wurde. Ebenso existent ist die Argumentation, dass die seinerzeitige Gewährung eine Fehlentscheidung gewesen sei. Gab doch hier jemanden, dem nach 14 Jahren genau das widerfahren ist.
Janaam 03.04.2022 | 23:37
Trotzdem muss man sich doch keine Sorgen über "was wäre wenn" machen. Wenn ich eine schlechte Phase habe, sage ich auch Arzttermine ab, weil es nicht geht. Das ist Teil meines Krankheitsbildes. Sorgen mache ich mir deswegen nicht. Ausserdem gibt es das Recht auf freie Arztwahl und wenn ich den Weg zum einen nicht packe, suche ich mir einen anderen und wenn ich da ein paar Monate auf einen Termin warte, ist es einfach so.
Feliam 04.04.2022 | 07:53
Lieber Nate66, Ihr Problem scheint mir doch zu sein, dass Sie nicht oder nicht so häufig den Arzt aufsuchen möchten. Wegen der weiteren Zahlung der Rente verlangt niemand von Ihnen, dass Sie überhaupt regelmäßig zum Arzt gehen. Das ist allein eine Entscheidung Ihrer behandelnden Ärzte und von Ihnen. Sollte die Rentenversicherung Ihre Rente überprüfen wollen, würden dann aktuelle Befunde erhoben werden und wenn sich an Ihrem Gesundheitszustand nichts zum Besseren gewendet hat, bleibt es auch bei der Zahlung.
Nate66am 04.04.2022 | 08:08
Zitat von Feli anzeigenausblenden
Ja, so ist es. Ich fühle mich durch die Arztbesuche extrem belastet und lasse mir Medikamente in letzter Zeit entweder vom Hausarzt verordnen (geht telefonisch) oder die Rezepte von Fachärzten zuschicken. Die Medikamente bestelle ich dann und die Zustellung erfolgt dann ebenfalls per Post. Mein kompletter Alltag ist inzwischen eine absolute Herausforderung für mich und nach jedem Arztbesuch brauche ich erstmal überhaupt nichts mehr, manchmal tagelang.
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