Hallo Kai,
wenn Sie nicht von der Krankenkasse zur Antragsstellung aufgefordert wurden, sollte der Nichtantritt grundsätzlich keine Auswirkungen auf den krankengeld-Anspruch haben.
rechtssichere Auskünfte zu diesem Thema kann Ihnen allerdings nur Ihre Krankenkasse erteilen.
Mit freundlichen grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung