Hallo, L. Horst,
eine Meldung bei der Agentur für Arbeit würde bewirken, dass rentenrechtliche Zeiten im Versicherungskonto dokumentiert würden. Diese Zeiten würden sich allerdings nicht rentensteigernd auswirken. Für eine spätere Altersrente würden diese Zeiten lediglich als rentenrechtliche Zeiten für die Altersrente für langjährig Versicherte oder schwerbehinderte Menschen mitzählen.
Es ist davon auszugehen, dass der Erwerbsminderungsschutz durch entsprechende Pflichtbeitragszahlung noch nicht aufgebaut wurde, so dass dieser auch mit den Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht entstehen kann bzw. aufrecht erhalten werden kann.
Sofern Sie keine Leistungen von der Agentur für Arbeit zu erwarten haben, wäre eine Meldung dort verzichtbar.