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Experten-Antwort

Muss im laufenden Rentenverfahren ALG bezogen werden, bzw. man weiter gemeldet sein?

von Bernd08.12.2020 | 07:59
279 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, meine Frau hat ein laufenden Verfahren für die Erwerbsminderungsrente. Das ALG 1 läuft Anfang Februar aus. ALG 2 würde Sie ohnehin nicht bekpmmen, da ich zu viel verdiene. Muss sie sich wegen des Rentenverfahrens weiter arbeitslos melden oder ist es im laufenden VErfahren nicht mehr relevant. Es geht ihr halt nicht gut und es würde Entlastung sein bzw. Druck nehmen, wenn Sie sich nicht mehr darum kümmern müsste. Wollen aber natürlich nicht, dass dadurch nachher der Rentenantrag abgelehnt wird oder ähnliches. Sorry wenn es eine blöde Frage ist, das Thema ist echt kompliziert. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung besteht nur dann, wenn neben den medizinischen Voraussetzungen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen u.a. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung). Bei der Ermittlung des Fünfjahreszeitraums bleiben Zeiten, die Versicherte nicht mit Pflichtbeiträgen belegen konnten (z. B. Zeiten der Arbeitslosigkeit), unberücksichtigt. Der Fünfjahreszeitraum wird um diese Zeiten in die Vergangenheit verlängert, so dass in diesem Verlängerungszeitraum die erforderlichen drei Jahre mit Pflichtbeitragszeiten weiterhin vorliegen.

2. Sie beschreiben, dass Sie ein anhängiges Verfahren für die Rente wegen Erwerbsminderung betreiben. In diesem Verfahren wurde noch nicht festgelegt, ob der Leistungsfall eingetreten ist. Damit die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (3/5 Belegung) weiterhin erfüllt bleibt, ist es zwingend!! erforderlich, dass sich weiterhin arbeitslos melden (auch wenn keine Leistungen) bezogen werden.

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1 Antworten

Berndam 08.12.2020 | 09:02
Vielen Dank!!!
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