Hallo Rabea,
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen, die Ansprüche auf Kranken- und Arbeitslosengeld betreffen nicht positionieren kann. Dem Hinweis, dass nach Aussteuerung die Agentur für Arbeit im Rahmen des § 145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung) bis zur Entscheidung des Rentenversicherungsträgers Arbeitslosengeld zahlt, wird zugestimmt.