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Experten-Antwort

muss krankengeld weitergezahlt werden während ein em-antrag bearbeitet wird?

von Rabea31.03.2013 | 14:07
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, ich habe einen antrag auf em-rente eingereicht. bin seit november 2012 durchgehend arbeitsunfähig. mein arbeitsverhältnis musste aus gesundheitlichen gründen durch aufhebungsvertrag beendet werden. beziehe krankengeld und bin noch nicht ausgesteuert. bis über einen em-antrag entschieden wurde, können ja monate vergehen. ist die krankenkasse so lange verpflichtet krankengeld zu zahlen? oder kann sie es, wie es so oft geschieht, "per aktenlage" einstellen, weil man angeblich gesund sei? wer ist dann zuständig? die DRV zahlt ja erst, wenn em-rente bewilligt wurde und ALG I steht einem doch nur zu, wenn man arbeitsfähig ist oder aber im rahmen der nahtlosigkeitsregelung nach aussteuerung. wie gesagt, ich bin noch nicht ausgesteuert. habe vor dem aktuellen bezug immer mal wieder krankengeld bezogen, aber wurde nie zum MDK geschickt. daher bin ich etwas besorgt. danke.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 02.04.2013 | 10:38

Hallo Rabea,

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen, die Ansprüche auf Kranken- und Arbeitslosengeld betreffen nicht positionieren kann. Dem Hinweis, dass nach Aussteuerung die Agentur für Arbeit im Rahmen des § 145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung) bis zur Entscheidung des Rentenversicherungsträgers Arbeitslosengeld zahlt, wird zugestimmt.

Experten-Antwortam 02.04.2013 | 10:39

Hallo Rabea,

bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen, die Ansprüche auf Kranken- und Arbeitslosengeld betreffen nicht positionieren kann. Dem Hinweis, dass nach Aussteuerung die Agentur für Arbeit im Rahmen des § 145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung) bis zur Entscheidung des Rentenversicherungsträgers Arbeitslosengeld zahlt, wird zugestimmt.

6 Antworten

KSCam 31.03.2013 | 14:13
Das ist eine Frage die die Krankenkasse und nicht die DRV betrifft. DRV Mitarbeiter werden sich da raus halten. Wenden Sie sich bitte an Ihre Kasse oder ein Krankenkassenforum.
Bertlam 31.03.2013 | 14:54
Die KK zahlt maximal 78 Wochen,egal ob ein EM-Antrag gestellt wurde. Danach ist Alg II zu beantragen,wenn die Voraussetzungen der Bedürftigkeit erfüllt sind.
Remusam 31.03.2013 | 16:21
Der MDK kann von der Kasse jederezit noch eingeschaltet werden. Das liegt nicht in ihrer Hand... Wenn der MDK der Krankenkasse dann ihre AU überprüft und der Meinung ist das keine AU mehr besteht wird Sie dies der Krankenkasse so mitteilen. Diese kann dann die Krankengeldzahlung - auch vor Ablauf der 78 Wochen Bezugsdauer - jederzeit einstellen. Dagegen müssen Sie dann Einspruch einlegen ( am besten per Anwalt ) und versuchen das die Krankengeldzahlung wieder aufgenommen wird. Das ist aber bei gestellten EM-Antrag eigentlich die Ausnahme . In der Regel jedoch wird eben bei bereits gestelltem EM-Antrag die Kasse solange das Krankengeld dann weiterzahlen bis ein Bescheid der RV vorliegt. Nach Auslaufen des Krankengeldes/Aussteuerung müssen Sie zur Agentur für Arbeit um ALG I zu beantragen. Dies bekommen Sie dann trotz gestellten EM-Antrag auch und zwar auch solange bis über diesen rechtskräftig entscheiden wurde. Natürlich nur für ihre individuelle ALI I Anspruchsdauer.
Rabeaam 31.03.2013 | 18:36
Zitat von Remus anzeigen
Remus schrieb

Ja natürlich infomiert die Krankenkasse rechtzeitig und schriftlich von der bevorstehenden Aussteuerung. Mit diesem Schreiben geht man dann sofort zur Agentur für Arbeit und beantragt für ab dem 1. Tag nach Aussteuerung ALG I. Bitte sich aber selbst dem Arbeitsmarkt und der Vermittlung darin unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Probleme natürlich zur Verfügung stellen. Wenn Sie das nicht tun und alles verweigern kann&wird es Probleme mit der ALG I Zahlung geben. In jedem Fall wird bei ihnen eh der ärztliche Dienst der AfA eingeschaltet werden um ihre Arbeitsfaehigkeit im Sinne der AfA final yu beurteilen.

Wenn die RV den EM-Antrag ablehnt geht man in den Widerspruch. Das dauert auch einige Wochen bis zu vielen Monaten. Durchaus in besonders schiwerigen Fällen mit z.b. mehreren Begutachtungen iauf verschiedenen med. Fachgebieten dann im Widerspruchsverfahrne auch bis zu 1 Jahr..

@ Was passiert, wenn die DRV meinen Antrag auf EM-Rente ablehnt und ich in Widerspruch gehe? Zahlt dann weiter die Agentur für Arbeit oder wer ist dann zuständig? @

also ja.

Sollte auch der Widerspruch abgelehnt werden sollte man Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Solange bis eben keine rechtskräftige und endgültige Entrscheidung über den EM-Antrag vorliegt wird Krankengedl/ALG I weiterhin gezahlt. Natürlich eben nicht endlos, sondern nur für die jeweils individuelle Anspruchsdauer auf die jeweilige Leistung. Gerade bei einem langjährigem Klageverfahren riecht das natürlich alles nicht aus, sodass dann ALG II und/oder Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden muss.

Ohne irgendeine Leistung steht also niemand da. Es sei denn man ist nicht bedürftig und kann das alles aus eigenen Mitteln bestreiten.

Danke ;-) Informiert die Krankenkasse rechtzeitig vor der Aussteuerung, damit ich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit ALG I beantragen kann? Was passiert, wenn die DRV meinen Antrag auf EM-Rente ablehnt und ich in Widerspruch gehe? Zahlt dann weiter die Agentur für Arbeit oder wer ist dann zuständig? LG.
Remusam 31.03.2013 | 19:38
Ja natürlich infomiert die Krankenkasse rechtzeitig und schriftlich von der bevorstehenden Aussteuerung. Mit diesem Schreiben geht man dann sofort zur Agentur für Arbeit und beantragt für ab dem 1. Tag nach Aussteuerung ALG I. Bitte sich aber selbst dem Arbeitsmarkt und der Vermittlung darin unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Probleme natürlich zur Verfügung stellen. Wenn Sie das nicht tun und alles verweigern kann&wird es Probleme mit der ALG I Zahlung geben. In jedem Fall wird bei ihnen eh der ärztliche Dienst der AfA eingeschaltet werden um ihre Arbeitsfaehigkeit im Sinne der AfA final yu beurteilen. Wenn die RV den EM-Antrag ablehnt geht man in den Widerspruch. Das dauert auch einige Wochen bis zu vielen Monaten. Durchaus in besonders schiwerigen Fällen mit z.b. mehreren Begutachtungen iauf verschiedenen med. Fachgebieten dann im Widerspruchsverfahrne auch bis zu 1 Jahr.. @ Was passiert, wenn die DRV meinen Antrag auf EM-Rente ablehnt und ich in Widerspruch gehe? Zahlt dann weiter die Agentur für Arbeit oder wer ist dann zuständig? @ also ja. Sollte auch der Widerspruch abgelehnt werden sollte man Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Solange bis eben keine rechtskräftige und endgültige Entrscheidung über den EM-Antrag vorliegt wird Krankengedl/ALG I weiterhin gezahlt. Natürlich eben nicht endlos, sondern nur für die jeweils individuelle Anspruchsdauer auf die jeweilige Leistung. Gerade bei einem langjährigem Klageverfahren riecht das natürlich alles nicht aus, sodass dann ALG II und/oder Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden muss. Ohne irgendeine Leistung steht also niemand da. Es sei denn man ist nicht bedürftig und kann das alles aus eigenen Mitteln bestreiten.
Sonniam 02.04.2013 | 09:13
Hallo. Auch nach der Aussteuerung der Krankenkasse bekommt man auch wenn man AU ist und EMR beantragt hat ALG 1 nach §145 bis die EMR entschieden wurde und man Anspruch hat.Da wird durch den Medizinischen Dienst geprücht meistens nach Aktenlage wenn man genügende Bescheinigungen hat.Dann wird man nicht vermittelt und braucht keine Bewerbungen schreiben.Du hast doch sicherlich ALG 1 Anspruch nachdem dir der Job geküßndigt wurde nur muß auch der EMR Antrag laufen. Sollte dann die Rente durchkommen holt sich das Arbeitsamt ihre Zahlungen zurück wenn du rückwirkend die Rente erhältst. Natürlich springt dann später wenn du keinen Anspruch mehr hast das ALG 2 ein. Hoffe das deinen Anspruch auf Rente entsprochen wird. LG SONJA
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