Hallo Katrin R.,
das kommt darauf an, welche Rente Sie beziehen.
Bei einer eigenen Versichertenrente wird nur Entgelt aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit als Hinzuverdienst berücksichtigt. Dazu zählt eine Erbschaft oder ein Lottogewinn sicher nicht.
Erhalten Sie eine Hinterbliebenenrente nach neuem Recht, könnte eine Erbschaft oder ein Lottogewinn evtl. Einkommen aus Vermögen darstellen und würde dann angerechnet werden.