Wir empfehlen Ihnen diese Tätigkeit beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden. Für die Tätigkeit als Demonstrator werden Ihre Leistungen in den Bereichen Verkauf, Teamaufbau und Teamförderung belohnt (Quelle Website Stampin' Up). Dies könnte als Hinzuverdienst gelten. Letztendlich muss es durch die Rentenversicherung als Einzelfallentscheidung geprüft werden. Wenn Sie die Tätigkeit im Rahmen Ihres Leistungsvermögens und unter Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze ausüben, ist der Rentenanspruch nicht gefährdet.