Hallo Herbert,
wie schon von "Alles kann" angemerkt, ist der Entlassungsbericht der Rehaklinik nur ein Baustein der medizinischen Einschätzung, die der Rentenversicherungsträger treffen muss. Die beratenden Ärzte treffen im laufenden Rentenverfahren die Entscheidung über gegebenenfalls darüber hinaus anzufordernde medizinische Unterlagen. Das können neben Gutachten z.B. auch Entlassungsberichte von Krankenhäusern oder auch Befundberichte der behandelnden Ärzte sein. Dies alles bleibt abzuwarten, auch welche Entscheidung am Ende getroffen wird - tatsächlich kann alles dabei herauskommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wenn ein blinder Dachdecker abstürzt und danach querschnittsgelähmt im Koma liegt, wird er wohl kaum zu einem Gutachter geschickt werden um über den Rentenantrag zu entscheiden.
Ist ein drastisches Beispiel aus dem klar hervorgeht dass nicht jeder zum Gutachter muss.
Und wenn Dachdecker nicht blind wäre?
Und wenn Dachdecker nicht blind wäre?
Allein der Rententräger entscheidet - ob halbe - volle oder gar keine EMR.
Ich zb bin weder in einer Reha gewesen - noch war ich beim Gutachter.
Abwarten
Alles Gute
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