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Experten-Antwort

Muss man immer zu einem Gutachter??

von Herbert18.11.2025 | 17:13
383 Ansichten
9 Antworten
Hallo Ich habe eine Frage an die Fachleute. Muss man immer, also zwangsläufig wenn man einen EM Antrag stellt zum DRV Gutachter?? Reha habe ich gemacht in einer DRV Klinik. Ergebnis war Empfehlung auf halbe EM Rente. Kann die DRV auch aus der halben EM Rente eine volle machen?? Die Rente habe ich jedenfalls beantragt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.11.2025 | 08:52

Hallo Herbert,

 

wie schon von "Alles kann" angemerkt, ist der Entlassungsbericht der Rehaklinik nur ein Baustein der medizinischen Einschätzung, die der Rentenversicherungsträger treffen muss. Die beratenden Ärzte treffen im laufenden Rentenverfahren die Entscheidung über gegebenenfalls darüber hinaus anzufordernde medizinische Unterlagen. Das können neben Gutachten z.B. auch Entlassungsberichte von Krankenhäusern oder auch Befundberichte der behandelnden Ärzte sein. Dies alles bleibt abzuwarten, auch welche Entscheidung am Ende getroffen wird - tatsächlich kann alles dabei herauskommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Alles kannam 18.11.2025 | 17:24
Die DRV kann alles: aus einer halben EMR eine volle machen, aber auch aus einer vollen eine halbe. Oder keine.... Was die Reha-Klinik empfiehlt, ist nur ein Puzzle-Stück von vielen. Jeder Fall wird individuell entschieden, sogar wenn man die vermeintlich selben Diagnosen wie der "Vetter aus Dingsda", weil es hier nicht um Diagnosen sondern den daraus resultierenden Funktionseinschränkungen geht. Es gibt Leute, die weder zur Reha noch zum Gutachter müssen. Andere wiederum nur zur Reha oder nur zum Gutachter und wieder andere eben zu Reha und Gutachter. Sie werden abwarten müssen, wie die DRV in Ihrem Fall vorgeht
Blinder Dachdeckeram 18.11.2025 | 17:47
Wenn ein blinder Dachdecker abstürzt und danach querschnittsgelähmt im Koma liegt, wird er wohl kaum zu einem Gutachter geschickt werden um über den Rentenantrag zu entscheiden. Ist ein drastisches Beispiel aus dem klar hervorgeht dass nicht jeder zum Gutachter muss.
Dann...am 18.11.2025 | 18:13
Uwe schrieb

Und wenn Dachdecker nicht blind wäre?

...muss der ärztliche Dienst entschiden ob er ihn sehen will oder eine Begutachtung übrflüssig ist, Aber jetzt lassen wir disen Mist....der keinem weiterhilft
Fragen über Fragenam 18.11.2025 | 18:15
Uwe schrieb

Und wenn Dachdecker nicht blind wäre?

Dann müsste er vermutlich auch nicht zum Gutachter - oder doch ? Wer weiß das schon. Wobei der blinde Dachdecker Diskussionsspielraum lässt, die Frage betreffend, ob die Erwerbsminderung vorsätzlich herbeigeführt wurde. Falls ja, würde er keine EMR bekommen
.am 18.11.2025 | 18:25
Allein der Rententräger entscheidet - ob halbe - volle oder gar keine EMR. Ich zb bin weder in einer Reha gewesen - noch war ich beim Gutachter. Abwarten Alles Gute
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