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Experten-Antwort

Muss man KK über 450,- Job informieren? Volle EM

von sandra03.06.2014 | 08:51
1727 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich beziehe eine volle EMR als Arbeitsmarktrente. Nun möchte ich einen Minijob ausüben. Halte natürlich alle Auflagen ein. Stundenzahl und Verdienst. Ich habe der DRV eine Info hierüber geschickt. Mein Arbeitgeber meldet mich bei der Minijobzentrale an. Muß ich meine Krankenkasse zusätzlich noch informieren? Danke sandra

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Diese Frage stellen Sie bitte Ihrer zuständigen Krankenkasse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Fritzam 03.06.2014 | 10:34
nein, Ihre Krankenkasse müssen Sie darüber nicht informieren. Durch die Anmeldung des Arbeitgebers bei der Minijobzentrale wird auch die KK informiert.
herz1952am 03.06.2014 | 12:52
Hallo Fritz, das stimmt so nicht, die Krankenkasse erfährt hiervon nichts. Sie fragt nach Minijobverhältnissen z.B.: nach wegen der Zuzahlungsregelung bei chronisch Kranken. Auch für Härtefallregelungen bei Zahnersatz wird das abgefragt. Hat aber ansonsten keine Auswirkungen, wenn der Minijob über den Arbeitgeber angemeldet ist (Beiträge sind alle pauschal abgegolten. Herz1952
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