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Muss nach der Reha das Krankengeld neu beantragt werden?

von kamikazekatze24.11.2019 | 18:07
2656 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Abend, leider bin ich schon ein paar Monate erkrankt. Ich habe freiwillig (d.h. ohne schriftliche Aufforderung der Krankenkasse) eine Reha bei der DRV beantragt und genehmigt bekommen. So wie es aussieht, erhalte ich in der Reha Übergangsgeld. Wie sieht es aus, wenn ich nach der Reha noch nicht wieder arbeitsfähig bin, aber abzusehen ist, dass ich es wieder sein werde? Muss ich erneut einen Krankengeldantrag stellen, oder lebte der vorherige wieder auf?. Ich bin mir nicht sicher und möchte keinen Fehler machen. Vielen Dank.

6 Antworten

KKam 24.11.2019 | 18:38
Krankenkasse fragen, die DRV zahlt kein Krankengeld.
Siehe hieram 24.11.2019 | 20:45
Antwort ist schon etwas älter, gilt aber immer noch: Falls Sie also aus der Reha arbeitsunfähig entlassen werden, müssen Sie spätestens am Tag nach der Entlassung zu Ihrem zuständigen Arzt, und sich dort wieder eine Folgebescheinigung AU ausstellen lassen. Das Übergangsgeld der DRV wird nur bis inklusiv Entlassungstag bezahlt! Wenn sich aufgrund Ihrer gesundheitlichen Beschwerden trotz Reha eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit heraus stellen sollte, so dass Sie zwar als arbeitsfähig aber nicht mehr in vollem Umfang erwerbsfähig eingeschätzt werden, kommen evtl. andere nachfolgende Maßnahmen für Sie in Betracht (Wiedereingliederung, LTA, etc.). Hierzu gibt es üblicherweise während einer Reha ausführliche Informationsveranstaltungen, die Sie in Ihrem eigenen Interesse auch konsultieren sollten. Alles Gute!
Siehe hieram 24.11.2019 | 20:48
ergänzend - weil das Datum der von mir zitierten Experten-Antwort nicht übernommen wurde -, der Beitrag stammte vom 29.08.2017, 09:27
MoMam 24.11.2019 | 22:08
Kannst du eigentlich auch mal Fragen beantworten und nicht immer mit Zitaten oder Links zu anderen Dingen antworten? Was du hier antwortest hat mit der Frage nichts zu tun. Geltungsbedürfnis?
Siehe hieram 24.11.2019 | 23:34
Haben wir schon Brüderschaft getrunken, oder warum Duzen Sie mich einfach?? Und anscheinend haben Sie wohl die Frage gar nicht erst gelesen, die da lautet: Was also habe ich Ihrer Meinung nach zu einer anderen Sache als zu der Frage geantwortet? Außer dass ich zusätzlich darauf hingewiesen habe, dass eine Reha auch anders enden kann, als danach wieder arbeitsunfähig zu sein. Während hingegen Ihr Beitrag so überhaupt gar nichts mit der Frage und auch nichts mit dem Thema zu tun hat.
kamikazekatzeam 28.11.2019 | 11:06
Hallo, vielen Dank für die Antworten. Mir war das Procedere nicht ganz klar. Ich sehe die Reha als Chance und hoffe, dass es mir weiterhilft. Wie sich das nach der Reha entwickelt, werde ich sehen. Auf jeden Fall werde ich die Hilfen dort auch nutzen.
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