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Experten-Antwort

Muss sich die DRV an die Aussage im Gutachten halten?

von dipr09.04.2024 | 16:18
1595 Ansichten
14 Antworten

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Ich wurde orthopädisch begutachtet und in diesem Gutachten wurde meine Leistungsfähigkeit auf unter 3 Stunden festgelegt. Ebenso wurde eine nicht vorhandene Wegefähigkeit, die Nichtnotwendigkeit jeglicher Leistungen nach Teilhabe am Arbeitsleben sowie eine Nicht-Reha-Fähigkeit attestiert. Die DRV hat dennoch meine EM-Rente abgelehnt und meint, dass im Gutachten keinerlei Hinweise auf eine Minderung der Leistungsfähigkeit vorhanden sei. Inwiefern ist die DRV verpflichtet, die Aussagen des Gutachters anzuerkennen? Kann die DRV auch eine solche "Falschaussage" treffen und damit ihre Fehlentscheidung begründen? Sollten meine Aussagen nicht ausreichend sein, kann ich wenige Details vertiefen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.04.2024 | 12:01

Guten Tag dipr,

da Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente mit einem Bescheid abgelehnt wurde, haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses Bescheides schriftlich einen Widerspruch bei Ihrem Rentenversicherungsträger einzulegen. In diesem Widerspruch sollten Sie begründen, warum die Ablehnung aus Ihrer Sicht fehlerhaft ist. Beim Rentenversicherungsträger wird im Rahmen des Widerspruchsverfahrens geprüft, ob es doch zu einer Rentenbewilligung kommen kann. Sofern auch der Widerspruch abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit beim Sozialgericht Klage einzureichen. Die Entscheidung, ob eine Erwerbsminderungsrente anerkannt wird, trifft der ärztliche Dienst aufgrund vorgelegter oder während des Rentenverfahrens eingeholter medizinischer Unterlagen und evtl. Gutachten. Im Rahmen des Widerspruches kann auch eine weitere Begutachtung erfolgen. Oft ist es ja auch so, dass mehrere Erkrankungen vorliegen. Dann ist es wichtig, dass Sie auf alle vorliegenden Diagnosen hinweisen, falls diese der Rentenversicherung bisher nicht bekannt waren. 

Falls die Ablehnung der Rente erfolgt ist, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann auch bei vorliegender Erwerbsminderung keine Rente gezahlt werden. Das betrifft die erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) oder das Vorhandensein von Pflichtbeiträgen in den Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. 

13 Antworten

Hannaham 09.04.2024 | 16:45
Sie könnten (und sollten) zeitnah Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Den Widerspruch sollten Sie natürlich auch begründen und ggf. aus dem Gutachten zitieren oder darauf verweisen. Sie können in Ihrer Begründung natürlich auch die Frage stellen, warum die DRV die EM-Rente abgelehnt hat und auf welche Aussagen sich das stützt. Irgendwelche Gründe wird es für die Ablehnung wahrscheinlich geben, aber das muss die DRV Ihnen auch begründen können. Wichtig zu wissen ist natürlich, dass Sie eine Erwerbsminderungsrente nur bekommen können, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden haben - gucken Sie sich das Gutachten nochmal genau an. Steht die Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden bei ihrem letzten Beruf oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt?
So läuft das nichtam 09.04.2024 | 17:10
Die DRV "muss" gar nichts, schon gar nicht "irgendeinem" Gutachter folgen. Und von welcher Art von Gutachten sprechen Sie überhaupt? Wer hat das beauftragt und wer hat dieses Gutachten bezahlt? Die Rentenversicherung selber oder ein anderer Kostenträger? Waren das Guatchter der DRV oer andere Gutachter? Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb der im Bescheid genannten Frist einlegen. Details Ihrer medizinischen Leidensgeschichte interessieren hier niemanden, und das bringt Sie auch nicht weiter, Sie können also gerne auf eine "Vertiefung" verzichten. Das gehört in Ihre dann hoffentlich aussagekräftige und nachvollziehbare Widerspruchsbegründung inklusive möglichst neuen (fach-)ärztlichen Befundberichten, die Ihre Sicht der Dinge unterstützen. Oder was erwarten Sie hier von einem anonymen Forum, in dem niemand Ihre Krankengeschichte kennt? Eine Absolution, Trost oder gar die Gewährung der Rente? Hoffentlich wohl nicht... Wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird, können Sie dann noch Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Kümmern Sie sich um Ihre Befundberichte und holen Sie sich Hilfe zum Beispiel bei den Sozialverbänden VdK oder SoVD.
dipram 09.04.2024 | 17:25
Zitat von Hannah anzeigen
Ich zitiere aus dem Schlussblatt und deren angekreuzten Feldern: Es wird kein positives Leistungsvermögen angegeben. Im negativen Leistungsvermögen ist das Kreuz bei neuro-muskolo-skeletale Belastbarkeit gesetzt. Es wird differenziert angegeben, dass keine Wegefähigkeit besteht. Es bestehen keine krankheitsbedingten oder behinderungsbedingten Einwände gegen die Ausübung einer Tätigkeit entsprechend dem beschriebenem qualitativen Leistungsvermögen im Umfang von unter 3 Stunden. Dieselbe Aussage wird auch für meine letzte berufliche Tätigkeit getroffen. Weiterhin wurde das Kreuz bei Besserung unwahrscheinlich JA gesetzt und für Leistungsminderung weniger als 3 Jahre bei NEIN. Dann kommen noch 3 Kreuze bei NEIN für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Der allgemeine Arbeitsmarkt wird explizit vom Gutachter in seiner Zusammenfassung genannt. Er kann die Leistungsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht bestätigen.
dipram 09.04.2024 | 17:59
Zitat von So läuft das nicht anzeigen
Vielen Dank für den inhaltlosen Beitrag. An der Formulierung sollte gearbeitet werden. Ich hatte nie die Absicht, zu Jammern oder ähnliches. Ich habe konstruktiv eröffnet und habe auch solche Antworten erhofft. Wie der rechtliche Weg ist, ist mir bekannt. Ich kann dennoch angeben, dass der Gutachter von der DRV beauftragt und auch bezahlt wurde. Dieser Gutachter war ein Facharzt in seiner eigenen Praxis. Meine Frage ist und bleibt, inwiefern sich die DRV an seine von sich beauftragten Gutachten inhaltlich halten soll oder muss oder frei nach eigenen Entscheidungen fehlinterpretieren darf. Wer nichts sinnvolles beizutragen hat, muss sich nicht in den Vordergrund drängen.
Alles wird gutam 09.04.2024 | 18:14
Zitat von dipr anzeigen
Sie können hier rumpöbeln , solange Sie wollen. Wenn Sie Stilktitik haben, wenden Sie sich an das "Literarische Quartett". Und das die DRV etwas "fehlinterpretiert", ist nur Ihre persönliche, sicher nicht unvoreingenommene Wahrnehmung. Was die DRV muss oder nicht muss, erfahren Sie von einem Rechtsanwalt für Sozialrecht und ggf. von einem Sozialgericht. Wenn Ihnen das nicht gefällt, ist das Ihr Problem. Aber vielleicht teilen Ihnen ja morgen die DRV-Experten mit, dass Sie natürlich sofort rückwirkend eine volle unbefristete EM-Rente erhalten, und weil Sie so sehr gelitten haben, erhalten Sie natürlich die EM-Rente auch gleich noch verdoppelt und als Entschuldigung einen Blumenstrauß. Wer weiß...
Konkrete Antwortam 09.04.2024 | 18:40
Konkrete Antwort auf Ihr Frage: Nein, die DRV muss einer Einschätzung eines Gutachters nicht folgen, sie kann natürlich auch anders entscheiden. Und, hilft Ihnen das jetzt weiter? Merken Sie was? ...wirklich nicht? Sie können natürlich jederzeit um eine Erklärung zu dieser Entscheidung bitten, alternativ auch gleich Widerspruch einlegen. Ihre Unterstellung einer "Fehlinterpretation" und "Falschaussage" ist natürlich nur Ihre persönliche Sicht der Dinge, nicht mehr und nicht weniger. Diese Begriffe sollten Sie aber bei der weiteren Kommunikation mit der DRV eher nicht verwenden (nur so 'ne Idee von mir...)
Klaroam 09.04.2024 | 19:08
Kurz: Der sozialmedizinische Dienst der DRV liest ein Gutachten und folgt meistens, muss dies aber keineswegs tun, wie in Ihrem Fall.
Maxam 09.04.2024 | 19:08
Zumindest haben Sie für Ihren Widerspruch etwas in den Händen, dass Ihnen zugetan ist und auf das Sie sich berufen können. Vielleicht hat die Sachbearbeitung nur herausgelesen, dass keine krankheitlichen Einwände gegen die Aufnahme einer Tätigkeit bestehen und den Umfang von unter 3 Stunden verpeilt!
Uberam 09.04.2024 | 21:13
Die fehlende Wegefähigkeit nutzt Ihnen nichts, da die DRV Ihnen im Rahmen der LTA auch Kfz-Hilfe, sprich ein geeignetes Auto oder notfalls auch ein Taxi, zahlen kann. Merken Sie was: Schon mit dem "keine LTA" lag der Gutachter daneben. Meine Empfehlung wäre fristwahrend Widerspruch einlegen, Akteneinsicht beantragen und mit dem behandelnden Arzt die ärztlichen Unterlagen durchsprechen. Wenn's dumm läuft, ist das Gutachten in sich nicht stimmig. Dann wäre die Ablehnung kein Wunder.
dipram 11.04.2024 | 11:48
Ich bin erschrocken, welch rauer Ton hier herrscht. Scheinbar ist die Anonymität eine niedrige Hemmschwelle. Dennoch erlaube ich mir ein Danke niederzuschreiben. Ein wenig Informationen konnte ich mitnehmen.
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