Guten Tag dipr,
da Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente mit einem Bescheid abgelehnt wurde, haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses Bescheides schriftlich einen Widerspruch bei Ihrem Rentenversicherungsträger einzulegen. In diesem Widerspruch sollten Sie begründen, warum die Ablehnung aus Ihrer Sicht fehlerhaft ist. Beim Rentenversicherungsträger wird im Rahmen des Widerspruchsverfahrens geprüft, ob es doch zu einer Rentenbewilligung kommen kann. Sofern auch der Widerspruch abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit beim Sozialgericht Klage einzureichen. Die Entscheidung, ob eine Erwerbsminderungsrente anerkannt wird, trifft der ärztliche Dienst aufgrund vorgelegter oder während des Rentenverfahrens eingeholter medizinischer Unterlagen und evtl. Gutachten. Im Rahmen des Widerspruches kann auch eine weitere Begutachtung erfolgen. Oft ist es ja auch so, dass mehrere Erkrankungen vorliegen. Dann ist es wichtig, dass Sie auf alle vorliegenden Diagnosen hinweisen, falls diese der Rentenversicherung bisher nicht bekannt waren.
Falls die Ablehnung der Rente erfolgt ist, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann auch bei vorliegender Erwerbsminderung keine Rente gezahlt werden. Das betrifft die erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) oder das Vorhandensein von Pflichtbeiträgen in den Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.