Hallo Jan,
grundsätzlich müssen Sie innerhalb der fünf Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre mit Beiträgen belegt haben (insgesamt brauchen Sie 5 Jahre mit Beitragszeiten vor Eintritt der Erwerbsminderung). Darüber hinaus dürfen Sie aus sozialmedizinischer Sicht nicht mehr in der Lage sein, mehr als 3 Stunden am Tag (volle Erwerbsminderung) zu arbeiten. Bei einem Leistungsvermögen von drei bis sechs Stunden wären Sie teilweise erwerbsgemindert (außer der Arbeitsmarkt wäre verschlossen, dann könnte grundsätzlich auch hier eine voll sogenannte Arbeitsmarktrente in Betracht kommen).
Ob diese Voraussetzungen aber bei Ihnen erfüllt sind, können wir von hier aus nicht beurteilen.
Im übrigen verweisen wir auf die Antworten zum gestrigen Post:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/must-haves-emr
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.