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Experten-Antwort

Must Haves EMR?

von Jan28.11.2023 | 17:35
355 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hey, was sind die Must Haves um sicher eine Erwerbsminderungsrente zu realisieren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jan,

 

grundsätzlich müssen Sie innerhalb der fünf Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre mit Beiträgen belegt haben (insgesamt brauchen Sie 5 Jahre mit Beitragszeiten vor Eintritt der Erwerbsminderung). Darüber hinaus dürfen Sie aus sozialmedizinischer Sicht nicht mehr in der Lage sein, mehr als 3 Stunden am Tag (volle Erwerbsminderung) zu arbeiten. Bei einem Leistungsvermögen von drei bis sechs Stunden wären Sie teilweise erwerbsgemindert (außer der Arbeitsmarkt wäre verschlossen, dann könnte grundsätzlich auch hier eine voll sogenannte Arbeitsmarktrente in Betracht kommen).

 

Ob diese Voraussetzungen aber bei Ihnen erfüllt sind, können wir von hier aus nicht beurteilen.

 

Im übrigen verweisen wir auf die Antworten zum gestrigen Post:

 

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/must-haves-emr

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.

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13 Antworten

-.-am 28.11.2023 | 17:45
Geraldam 28.11.2023 | 18:45
Das sind aber lediglich die Zugangsvorraussetzungen(erforderliche Beiträge) und wie sich Erwerbsminderungsrente definiert. Wie Sie zu 100 % sicher eine bewilligt bekommen bleibt weiterhin unbeantwortet, weil es einen solchen Selbstläufer nicht gibt. Große Chancen haben Sie aber mit psychischen oder onkologischen Erkrankungen, als Dialysepatient oder orthopädischen Einschränkungen, damit Sie mal sehen, wo die Reise so hingeht. Das reine Vorhandensein einer Diagnose reicht nicht aus, sondern stets die individuellen Auswirkungen. So kann bspw. jemand mit MS berentet sein, weil die Leistungsfähigkeit nicht mehr hergibt, ein anderer mit der gleichen Erkrankung aber noch arbeiten gehen.
?am 28.11.2023 | 19:48
Spielt ja auch keine Rolle .....der Antragsteller wird wohl seine eigenen Erfahrungen sammeln müssen.....
Geraldam 28.11.2023 | 19:55
Auch dann nicht, wenn Sie ab Woche 27 oder 28 wieder genesen sind. Sondern: EM-Rente abgelehnt (sonst bräuchte man nicht diese Zeiten bemühen) jedoch aufgrund Erkrankung seit XX Wochen und prognostisch weiterhin, so dass man eine regelmäßige 5-Tage Woche beim Arbeitgeber nicht mehr leisten kann. Es ist EM-Rente durch die Hintertür.
Etwas andere Meinungam 28.11.2023 | 20:50
Zitat von Gerald anzeigen
Ich sehe es nicht als EM-Rente durch die Hintertür, sondern, da durch BSG-Rechtsprechung so entschieden, als vollkommen legal an. Wer ab Woche 27, 28 oder wann auch immer, wieder genesen ist, hat dann eben halt keinen EM-Renten Anspruch mehr und kann sich freuen, wieder gesund zu sein.
Geraldam 28.11.2023 | 21:37
Es ist insofern Rente durch die Hintertür, dass es nur bei abgelehnten EM-Renten zum Tragen kommt. Einfach so hingehen und sagen so, jetzt bin ich 26 krank gemeldet, her mit der EM-Rente, ist es nämlich nicht. Sondern : Lieschen Müller stellt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Dieser wird abgelehnt, da Lieschen Müller nach Einschätzung noch leichteste Leichtarbeiten verrichten kann. Jetzt zieht Lieschen aber das Kaninchen aus dem Hut und sagt:"liebe Rentenversicherung, Ihr habt meinen Antrag abgelehnt, aber ich bin seit 26 Wochen krankgemeldet und werde auch weiterhin derartige Fehlzeiten haben, so dass ich auf lange Sicht nicht in der Lage sein werde, die übliche 5-Tage - Woche bei einem Arbeitgeber zu erfüllen, da ich dreimal in der Woche zur Dialyse muss. Jetzt kann Lieschen Müller doch eine Erwerbsminderungsrente erhalten. So läuft das!
Etwas andere Meinungam 28.11.2023 | 23:22
Zitat von Gerald anzeigen
Oh, ein Insider der sein Fachwissen teilt. Super! Ich als Laie hatte eigentlich gehofft, die DRV Leitung gibt bundesweit an alle Entscheider die Weisung: Da gibt es ein höchstrichterliches BSG-Urteil mit dem Aktenzeichen ........ Bitte ab sofort, alle EMR-Anträge, wo die Antragsteller länger als 26 Wochen krank geschrieben sind, die Erwerbsminderungsrente genehmigen. Wir wollen nicht noch mal deswegen verklagt werden und da durch zukünftige hohe Prozesskosten vermeiden. Mit freundlichen Grüssen VIELEN DANK für das teilen Ihres Fachwissen!
Corneliusam 29.11.2023 | 07:13
Alles Fake News. In dem Urteil steht das was behauptet wird nämlich gar nicht drin. Trotzdem finden sich immer wieder Leute, die diesen Schwachsinn verbreiten, und Leute die darauf reinfallen, weil sie sich nicht die Mühe machen, das Urteil selbst mal durchzulesen. Und dann sollte man natürlich auch noch in der Lage sein, das Gelesene zu verstehen. Da wirds dann noch schwieriger. Das Ergebnis sind Diskussionen wie diese, die an Sinnlosigkeit nicht zu toppen sind. Aber macht ruhig weiter. Es ist auf jeden Fall unterhaltsam.
Königam 29.11.2023 | 07:47
Zitat von Cornelius anzeigen
Wie hier richtig erwähnt, ist das mit den 26 Wochen absoluter Unsinn und kann in den vorhergegangenen Diskussionen hier im Forum per Suchfunktion ermittelt werden. Aus welchem Grund dieser gegebene Hinweis von dem Administrator gelöscht wurde, erschließt sich mir nicht. Da war wohl ein Löschfinger wieder mal zu schnell?🙈
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