Hallo Tina,
bei der nächsten Prüfung der Erwerbsminderung ist die Mutter-Kind-Kur mit dem Zeitraum und dem entsprechenden Träger, der die Maßnahme durchgeführt hat, anzugeben.
Der Rentenversicherungsträger entscheidet dann im individuellen Einzelfall welche Unterlagen in die Bewertung des aktuellen Gesundheitszustandes einbezogen werden.