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Experten-Antwort

Mutter verstorben

von Edeltraud18.12.2010 | 12:21
4751 Ansichten
5 Antworten

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ich hatte meine Mutter in Pflege nun ist sie leider für immer eingeschlafen..meine Frage muss ich die Rente und das Pfelegegeld für den Monat wo sie verstorben ist zurück zahlen ??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Gem. § 102 Abs. 5 SGB VI werden Renten bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem die Berechtigten verstorben sind.

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4 Antworten

Klemensam 18.12.2010 | 12:33
Beileid auch vor mir. Auch das Pflegegeld ( wie die Rente ) wird für den ganzen Monat bezahlt. An welchem Tag im Monat der Tod eingetreten ist spielt dabei keine Rolle. Zurückzahlen brauchen Sie für die Zahlungen die den Sterbemonat betreffen also nichts.
Schadeam 18.12.2010 | 12:27
Zunächst mein Beileid, die Rente steht für den kompletten Sterbemonat zu. Wegen des Pflegegeldes rufen Sie am besten am Montag bei der Pflegekasse an.
Klemensam 18.12.2010 | 13:04
Hier wegen dem Pflegegeld noch ein Link zum entsprechenden §37 des SGB XI ( Absatz 2 hier für Sie interessant ) : http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/11/index.php?norm_ID=1103…
-_-am 19.12.2010 | 21:15
Die Rente wird für seit 01.04.2004 erstmals gezahlte Renten nachschüssig (am Monatsende) gutgeschrieben. Begann die Rente schon vor dem 01.04.2004, erfolgt die Wertstellung der Rente bereits am Ende des Vormonats auf dem Konto. In jedem Fall steht die Rente für den gesamten Sterbemonat noch zu. Rente abmelden? Infos: http://de.wikipedia.org/wiki/Renten_Service
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