Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Mutter verstorben - Rente auszahlen?

von Marewski Julian07.05.2014 | 11:47
1754 Ansichten
8 Antworten
Meine Mutter ist am 01.05.2014 verstorben, und war noch beruflich als Altenspflegerin tätig. Somit denke ich, dass die nach einem Tarifvertrag entlohnt wurde und die Sozialversicherung- sowie Rentenversicherung gezahlt hat. Was mache ich nun? Wird die Rente, die bisher von meiner Mutter gezahlt, einfach entfallen als ob nichts wäre? Das wäre sehr unfair mir gegenüber vor allem, da ich finanziell sehr schwach da stehe. Ich bin zudem 32 Jahre alt, und Anspruch auf Weisenrente gibt es somit nicht. Was kann ich tun?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.05.2014 | 14:35

Wenn Ihre Mutter im Zeitpunkt ihres Todes nicht verheiratet war bzw. keine überlebende und eingetragene Lebenspartnerin hatte, entstehen keine Ansprüche aus ihrer Versicherung.

7 Antworten

Jonasam 07.05.2014 | 11:59
Hallo Julian Marewski, es tut mir Leid, dass Sie Ihre Mutter verloren haben. Eine Rentenleistung aus der Rentenversicherung steht Ihnen jedoch nicht zu. Sofern Ihre Mutter bereits eine Rente erhalten hat, wird diese wegfallen. Sofern Ihre Mutter verheiratet war, kann Ihr Vater eine Rente bekommen. Ich verstehe nur nicht, was Sie als unfair ansehen. Die Allgemeinheit zahlt keine Rente an Dritte weiter, damit Sie finanziell unterstützt werden. Sie sind 32. Entweder müssen Sie Ihren Lebensunterhalt durch Arbeit sicherstellen oder durch Ihnen persönlich zustehende Sozailleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II). Was hier unfair ist, kann ich wirklich nicht erkennen. Mit freundlichen Grüßen Jonas
---am 07.05.2014 | 12:01
Zunächst einmal mein Beileid. Ja, so ist es. Wenn Ihre Mutter nicht im Zeitpunkt ihres Todes verheiratet war, entstehen keine Ansprüche meihr aus ihrer Versicherung. Wäre ein Witwer vorhanden, entstünde dem Grunde nach ein Anspruch auf Rente für ihn. So ist die Rechtslage. Mit Verlaub, aber was ist das denn für ein Argument? Mit 32 sollte man in der Lage sein, auf eigenen Beinen zu stehen und für sich selbst zu sorgen. Ich kann da keine "Unfairnes" erkennen. Darf ich fragen, wovon Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten? Taschengeld wird es wohl nicht gewesen sein... Beziehen Sie Sozialleistungen? Solche Ansprüche sollten Sie prüfen (lassen), wenn Bedarf besteht.
GroKoam 07.05.2014 | 16:51
Du bist süß
kirtyam 07.05.2014 | 17:02
das ist sehr traurig,dass ihre mutter verstorben ist.aber irgendwelche zahlungen werden sie nicht erhalten. wünsche ihnen viel kraft
=//=am 07.05.2014 | 17:12
Nichts! Wir leben in einer Solidargemeinschaft. Was denken Sie, wieviele Tausende Personen in die Rentenkasse einzahlen, dann versterben und keine rentenberechtigten Nachkommen (Witwer/n, Waisen) haben? Hört sich vielleicht zynisch an, aber: Pech gehabt. Von diesen Beiträgen lebt "der Staat", was heißt: die übrigen Rentner...
Schorscham 07.05.2014 | 20:56
Rund 40 Millionen Mitbürger bestreiten Ihren Lebensunterhalt mit ARBEITSlohn. Schon mal was davon gehört?
Maier VII.am 07.05.2014 | 21:31
Schorsch schrieb

Rund 40 Millionen Mitbürger bestreiten Ihren Lebensunterhalt mit ARBEITSlohn.

Schon mal was davon gehört?

Ich bin zudem 32 Jahre alt, und Anspruch auf Weisenrente gibt es somit nicht. Was kann ich tun?
Rund 40 Millionen Mitbürger bestreiten Ihren Lebensunterhalt mit ARBEITSlohn. Schon mal was davon gehört?
Böses Wort "Arbeit".
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026