Hallo adi78,
bei Geburten vor 1992 umfasst die Kindererziehungszeit zwei Jahre, bei Geburten ab 1992 beträgt sie drei Jahre.
Die Mindestversicherungszeit (fünf Jahre) für die Zahlung einer Regelaltersrente wäre also grundsätzlich erfüllt.
Für eine umfassende (individuelle) Beratung sollte sich die betreffende Person an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.