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Experten-Antwort

Mutterrente

von adi7811.12.2017 | 21:57
596 Ansichten
2 Antworten

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Hi, brauche eure Hilfe bei folgendem Sachverhalt: 1) Ermittlung, ob Anspruch auf Mutterrente besteht - Mutter 64'er Jahrgang - 3 kinder (1985, 1987, 1994) - Ist bei dem Steuerberater als Hausfrau eingetragen, hat aber immer immer im Familienbetrieb gearbeitet - Nicht sozialversichert --> Gilt sie als Mutter und kriegt sie demnach die Mutterrente? 2) Ermittlung, des Rentenanspruches bei Aufnahme einer sozialversicherten Tätigkeit - der Betrieb wird aufgegeben - sie möchte gerne weiterhin arbeiten - schätze, dass sie ca 10 Jahre arbeiten wird bei Mindestlohn im besten Falle --> Was für ein Rentenanspruch kommt hierbei raus? Wie kann ich das feststellen? 3) Ermittlung der Krankenversicherungskosten im Rentenalter - sie ist momentan über die gesetzliche Krankenversicherung bei ihrem Mann versichert (Familienversicherung) - der Mann wird ab nächstem Jahr aufhören mit dem Arbeiten. --> wenn die Mutter selbst aufhört zu arbeiten, wie wird die Mutter im Alter von 65 Jahren versichert sein? Wie hoch wird ca der Beitrag sein unter der Annahme von Punkt 2?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo adi78,

bei Geburten vor 1992 umfasst die Kindererziehungszeit zwei Jahre, bei Geburten ab 1992 beträgt sie drei Jahre.

Die Mindestversicherungszeit (fünf Jahre) für die Zahlung einer Regelaltersrente wäre also grundsätzlich erfüllt.

Für eine umfassende (individuelle) Beratung sollte sich die betreffende Person an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 11.12.2017 | 22:31
Hallo adi78, 'Mütterrente' ist schlicht eine Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze, wenn nur die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren vorliegt - basierend auf lediglich Zeiten der Kindererziehung. 1. 3 Kinder, nach den Geburtsdaten sind 7 Jahre als Beitragszeiten vorhanden, WENN die Geburt/Erziehung im Inland/D erfolgte ist. Und, die Beschäftigung im Haushalt sollte angemeldet sein/Haushalts-Job und zu weiteren Rentenansprüchen führen. 2. 10 Jahre Mindestlohn ...wenn Sie damit nur im Bereich der Minjob-Grenze/450 EUR im Monat bleibt, kommen fantastische 45 EUR Monatsrente zusätzlich bei raus – KV/PV und ggf. ESt sind davon auch noch bei Rentenbeginn abzuziehen, ggf. sogar noch ein Rentenabschlag bei vorgezogenem Rentenbeginn auf Lebenszeit fällig. 3. KVdR – Pflichtversicherung bei Rentenbeginn ...lässt sich vorab durchrechnen, ob sie die Voraussetzungen dafür erfüllt. Sind die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt, ist sie mit rd. 11 % Beitrag von der Rente pflichtversichert. Die Summe Ihrer Fragen klären Sie besser mit einer Beratungsstelle vor Ort, hier sind zu viele Fragen im Einzellfall noch offen! Gruß w.
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