Hallo Yasemin Darancik,
für Kinder die vor 1992 geboren sind können für jedes Kind 30 Monate an Kindererziehungszeiten anerkannt werden. Hierfür muss für die ersten 30 Monate nach der Geburt der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland gewesen und das Kind in Deutschland erzogen worden sein und keine Ausschlussgründe vorliegen (§ 56 SGB VI).
Für einen Anspruch auf Regelaltersrente müssen insgesamt 60 Monate an Wartezeit zurückgelegt worden sein. Sollten für Ihre Mutter die Kindererziehungszeiten für alle drei Kinder komplett anerkannt werden können, dann wäre diese Wartezeit erfüllt. Je nach Geburtsmonat könnte die Rente zwischen dem 01.04.2025 (Geburt Januar 1959) und 01.03.2026 (Dezember 1959) beginnen.
Der Rentenantrag sollte ungefähr 3 Monate vor dem Rentenbeginn gestellt werden.
Die Anerkennung der Kindererziehungszeiten können Sie aber auch bereits jetzt beantragen, hierfür muss der Antragsvordruck V0800 ausgefüllt werden. Dies können Sie digital über Online-Services | Online-Service - Antrag online stellen | Deutsche Rentenversicherung, oder bei einen Termin bei einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung tun.
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