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Experten-Antwort

Mutterrente

von Yasemin Darancik04.11.2024 | 09:27
253 Ansichten
3 Antworten
Meine Mutter Emire Karsi hat in den Jahren 1975/1978 und 1982 drei Kinder in Deutschland zu Welt gebracht. Zu Zeit lebt sie in der Türkei und ist 1959 geboren. Hat sie ein Recht auf Mutterrente obwohl sie nie in Deutschland gearbeitet hat. Mit freundlichen Grüssen Doz. Dr. Yasemin Darancik (Tochter geb. Karsi)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.11.2024 | 10:56

Hallo Yasemin Darancik,

 

für Kinder die vor 1992 geboren sind können für jedes Kind 30 Monate an Kindererziehungszeiten anerkannt werden. Hierfür muss für die ersten 30 Monate nach der Geburt der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland gewesen und das Kind in Deutschland erzogen worden sein und keine Ausschlussgründe vorliegen (§ 56 SGB VI).

Für einen Anspruch auf Regelaltersrente müssen insgesamt 60 Monate an Wartezeit zurückgelegt worden sein. Sollten für Ihre Mutter die Kindererziehungszeiten für alle drei Kinder komplett anerkannt werden können, dann wäre diese Wartezeit erfüllt. Je nach Geburtsmonat könnte die Rente zwischen dem 01.04.2025 (Geburt Januar 1959) und 01.03.2026 (Dezember 1959) beginnen. 

Der Rentenantrag sollte ungefähr 3 Monate vor dem Rentenbeginn gestellt werden.

Die Anerkennung der Kindererziehungszeiten können Sie aber auch bereits jetzt beantragen, hierfür muss der Antragsvordruck V0800 ausgefüllt werden. Dies können Sie digital über Online-Services | Online-Service - Antrag online stellen | Deutsche Rentenversicherung, oder bei einen Termin bei einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung tun. 

 

2 Antworten

Mondkindam 04.11.2024 | 09:56
Wenn Sie die Kinder in den ersten 3 Lebensjahren in Deutschland erzogen hat und ein gewöhnlicher Aufenthalt (zukunftsoffener Aufenthaltstitel) in Deutschland vorlag und Sie somit allein mit den Kindererziehungszeiten auf 5 Jahre Wartezeit kommt, hat Sie wenn Sie nächstes Jahr die Regelaltersgrenze erreicht Anspruch auf die Regelaltersrente.
Anonymam 04.11.2024 | 11:10
Hallo, damit man einen Anspruch hat, müssen 60 Kalendermonate erfüllt sein. Diese können Sie auch zwischenstaatlich erreichen. Sollte zum Beispiel nicht alle Kindererziehungszeiten in Deutschland für alle drei Kinder anerkannt werden können, kann es sein, sollte Ihre Mutter in der Türkei Beiträge in die SGK (SSK, Bagkur oder TCES) gezahlt haben, dennoch ein Anspruch bestehen. Das muss alles geprüft werden. Machen Sie am einfachsten folgendes: Lassen Sie sich eine Vollmacht von Ihrer Mutter geben und lassen sich in der nächsten Beratungsstelle beraten. Eine einfache Vollmacht reicht aus.
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