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Experten-Antwort

Mutterschaftsgeld für Riester-Berechnung

von Karina02.01.2020 | 21:04
753 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Forum, eine Frage zur Berechnung des Riester-Eigenbeitrags basierend auf dem Vorjahres-Brutto: Muss ich das Mutterschaftsgeld und den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld mit zum Vorjahresbrutto zählen, um daraus meinen Riesterbeitrag für dieses Jahr zu ermitteln? Oder bleibt beides außen vor und es zählt nur mein Gehalt? Danke für Eure Hilfe und schönen Abend noch!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karina,

der Mindesteigenbeitrag berechnet sich als 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des jeweiligen Vorjahres (bzw. mindestens Sockelbeitrag i. H. v. 60 EUR). Zum sozialversicherungspflichtigen Einkommen zählen alle Bestandteile Ihres Arbeitseinkommens, für die Sozialabgaben abgeführt wurden, und alle anderen sozialversicherungspflichtigen Zahlungen des Arbeitgebers oder anderer Stellen. Mutterschaftsgeld und der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sind nicht sozialversicherungspflichtig und müssen daher nicht mitgezählt werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Karinaam 03.01.2020 | 08:11
Herzlichen Dank für Ihre hilfreiche Antwort und einen schönen Tag noch.
Deutsche Rentenversicherung
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