Hallo Jutta63,
Mutterschutzfristen sind rentenversicherungsrechtlich beitragsfreie Zeiten. Deshalb weist Ihr Versicherungsverlauf an dieser Stelle auch keine Beiträge aus. Die jeweilige Rentenhöhe aus diesen Zeiten sind sehr individuell und stehen auch unter dem Einfluss Ihres restlichen Lebens als Versicherte.
Bedeutsamer als die Anrechnungszeit aufgrund von Mutterschutzfristen ist die nach dem Monat der Geburt beginnende Kindererziehungszeit. Wenn Sie dazu noch Fragen haben, reden Sie am besten mit Ihrem Rentenversicherungsträger.