Die 2 Jahre sind zunächst nur theoretisch zu sehen. Eine Voraussetzung, um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, ist, dass man in den letzten 5 Jahren 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen (z.B. durch Arbeit) haben muss. Wenn man jetzt 3 von 5 abzieht ergeben das die 2 Jahre.
Diese Berechnung hängt aber u.a. davon ab, wann der Arzt den Leistungsfall feststellt. Leistungsfall ist der Tag an dem medizinisch gesehen die Erwerbsminderung vorliegt.
Sollten Sie jetzt einen Rentenantrag stellen wären Sie auf jeden Fall in dieser Zeit drin.