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Experten-Antwort

nach 50 Beitrags Jahre zur Pflicht in Rente zu gehen

von Fritz15.09.2015 | 23:57
1888 Ansichten
5 Antworten

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Stimmt es wenn man 50 Jahre Beiträge gezahlt hat muss man in Rente gehen, egal ob die mit 67, 70 oder 80 erreicht wurden!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fritz,

die anderen User haben Ihnen schon richtig geantwortet. Eine Vorschrift, dass man bei Erreichen einer bestimmten Entgeltpunkteanzahl die Rente in Anspruch nehmen muss, ist im Sozialgesetzbuch nicht vorhanden.

Sie können - sofern alle Voraussetzungen vorliegen wie z.B. die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) und die Vollendung des maßgeblichen Lebensalters - auch einen späteren Rentenbeginn wählen.

Sollten Sie die Rente auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch nicht in Anspruch nehmen, erhöht sich die Rente um einen Zuschlag.

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4 Antworten

Die Farbe Schwarzam 16.09.2015 | 07:27
So eine Vorschrift existiert nicht. Sie können auch erst mit 100 in Rente. Oder sogar gar nicht, wenn Sie die Staatskasse nicht belasten wollen.
D.am 16.09.2015 | 08:07
Eine sozialrechtliche Vorschrift, wann jemand eine Rente zu beanspruchen hat, gibt es nicht. Es gibt natürlich (legitime) arbeitsrechtliche Regelungen [=Arbeitsvertrag, Manteltarifvertrag, etc], wonach ein Arbeitnehmer spätestens mit Erreichen der Regelaltersrgrenze, also je nach Geburtsjahr zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr, aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Aber selbst wenn dies arbeitsrechtlich zutrifft, wird man, wie bereits von den Vorredner dargestellt, nicht verpflichtet auch gleichzeitig eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beanspruchen. Der Rentenversicherung ist es (einzellfallbezogen) vollkommen egal, ob jemand einen Antrag stellt oder nicht. Sie kommt aber Ihrer Mitteilungspflichten nach, in dem Sie neben den Renteninformationen und Rentenauskünften - spätestens - ca. drei Monate vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze den Versicherten informiert (sofern Adresse bekannt ist und allg. Wartezeit erfüllt), dass ein Anspruch auf eine Rente besteht und rät einen Rentenantrag zu stellen. Ein MUSS ist dies aber nicht.
Aliasam 16.09.2015 | 07:47
aber wir können doch so eine Vorschrift "einführen", wird ja vermutlich sowieso niemals zum Tragen kommen *hihihi* Nein, mal im Ernst! Ich weiß, dass es im öffentl. Dienst eine Vorschrift gibt, die besagt, dass wenn man entweder dauerhaft voll Erwerbsgemindert ist und eine entsprechende Rente erhält oder aber die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht hat, man in Rente gehen muss, bzw. das Arbeitsverhältnis automatisch beendet wird. Aber das war ja nicht die Frage ;-)
S. Nicklausam 16.09.2015 | 21:03
Das ist eine mitnichten doofe Frage. Will da einer mit dieser Frage ablenken und wovon? Denn an einer formell richtigen Beantwortung dieser Frage hat doch fast keiner Interesse. Weihnachten ist bald und was ich mir zu Weihnachten von wem wünsche weiß ich echt noch nicht.
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