Hallo Fritz,
die anderen User haben Ihnen schon richtig geantwortet. Eine Vorschrift, dass man bei Erreichen einer bestimmten Entgeltpunkteanzahl die Rente in Anspruch nehmen muss, ist im Sozialgesetzbuch nicht vorhanden.
Sie können - sofern alle Voraussetzungen vorliegen wie z.B. die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) und die Vollendung des maßgeblichen Lebensalters - auch einen späteren Rentenbeginn wählen.
Sollten Sie die Rente auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch nicht in Anspruch nehmen, erhöht sich die Rente um einen Zuschlag.