Hallo Simone W,
leider ist es uns im Rahmen dieses Forums nicht möglich, nachzuvollziehen, was in Ihrem Fall die Gründe dafür sind, dass das Übergangsgeld aktuell noch nicht ausgezahlt wurde (Sind die Unterlagen zur Übergangsgeldberechnung vollständig? Hat die Rehabilitationseinrichtung die Aufnahme- und Entlassungsmitteilung an den Rentenversicherungsträger übermittelt?). Diese Auskunft kann Ihnen nur Ihr Rentenversicherungsträger beziehungsweise die für Sie zuständige Sachbearbeitung mitteilen.
Wir können Ihnen daher nur empfehlen, sich direkt bei der zuständigen Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers nach dem Bearbeitungsstand zu erkundigen. In der Regel versendet die Rentenversicherung Schreiben und Bescheide, die im Briefkopf die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeitung beinhalten.
Sofern Sie eine Beschwerde einreichen wollen, können Sie dies natürlich tun. Jeder Rentenversicherungsträger hat ein Beschwerdenmanagment, wo Unzulänglichkeiten - welcher Art auch immer - angezeigt werden können. Dazu können Sie schriftlich Ihren Träger kontaktieren (Betreff "Beschwerde", Bereich/Abt Beschwerdemanagement). Das Beschwerdemanagement wird dann schauen, ob Missstände der Sachbearbeitung zu den Verzögerungen geführt haben oder ob es andere Gründe gibt.