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Experten-Antwort

Nach 9 Jahren Arbeitsmaktrente wieder voll in Beruf einsteigen! Evtl. höhere spätere Rente?

von PeterH02.08.2019 | 15:42
103 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Ich beziehe seit kanpp 9 Jahren eine Arbeitsmarktrente. Bin jetzt 50 Jahre alt. Davor war ich vollzeit Angestellter. Die EMR ist nicht hoch. Netto ca. 1000 Euro. Nun steht wieder eine Verlängerung um wohl weitere 3 Jahre an. Frage: Darf ich es auf "eigene Gefahr" riskieren, wieder Vollzeit zu arbeiten? Ich weiß vorab natürlich nicht, ob bzw. wielange ich das packen werde. Minijob, Teilzeitjob würde ich also überspringen. Entweder es klappt, oder halt nicht. Falls es klappt, würde sich ja meine Altersrente erhöhen, da ich in der aktuellen Jobsituation weit mehr verdienen werde (hab mich schon informiert) als die Berechnung meiner aktuellen Rente. Und falls ich es nicht packe, würde ich wieder einen Rentenantrag stellen. Wenn das dann in z.B. 5 Jahren passieren sollte, würde meine zukünftige EMR höher ausfallen als die Aktuelle. Meine Ärzte würde diesen Versuch für gut halten. Oder muß ich mit Problemen mit dem Rententräger rechnen? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter H.,

ob und in welcher Form Sie wieder anfangen zu arbeiten, liegt allein in Ihrer persönlichen Entscheidung. Konsequenzen hinsichtlich Ihrer Rente hat es natürlich. Bei einer Vollzeitbeschäftigung wird Ihre aktuelle Arbeitsmarktrente wahrscheinlich wegfallen. Die Beiträge aus der Beschäftigung erhöhen aber dann Ihre zukünftigen Rentenansprüche. Inwieweit zukünftig gestellte Rentenanträge Ansprüche z. B. auf eine „neue“ Erwerbsminderungsrente bewirken, kann natürlich nicht beantwortet werden.

Falls Sie weitere Beratung benötigen, sollten Sie sich an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html;jsessionid=76FBCCC4224FE63B305823BF26C155FC.delivery1-8-replication

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

KSCam 02.08.2019 | 15:49
Viel Glück bei Ihrem Vorhaben, was im 5 Jahren sein wird, kann Ihnen heute eh noch keiner vorhersagen.
PeterHam 02.08.2019 | 15:53
Was in 5 Jahren sein wird nicht, aber man kann sich informieren, was dann die Folge wäre!
KSCam 02.08.2019 | 16:06
dann muss in 5 Jahren ein neuer Antrag gestellt werden, der kann dann entweder erfolgreich sein oder nicht. Ist doch eigentlich sonnenklar, oder?
DRVam 02.08.2019 | 17:20
Was Sie da machen wollen ist hoch spekulativ. Ob Sie, wenn Sie jetzt in Vollzeit arbeiten gehen, in 5 Jahren erneut als erwerbsgemindert gelten, kann Ihnen heute niemand beantworten. Allein Ihr Risiko!
Klartextredneram 02.08.2019 | 19:25
Warum? Als Bezieher einer "Arbeitsmarktrente" sind Sie noch dazu in der Lage zwischen drei und unter sechs Stunden täglich zu arbeiten. Fehlende Job-Möglichkeiten scheint es offenbar nicht zu geben und schon alleine deshalb steht Ihnen diese "Arbeitsmarktrente" eigentlich gar nicht zu, da diese eine Verschlossenheit des (Teilzeit)Arbeitamarktes voraussetzt. Wenn Sie unbedingt arbeiten wollen, sollten Sie sich zunächst einen Teilzeitjob suchen und auf Ihre "Arbeitsmarktrente" verzichten. Mit Teilrente und Hinzuverdienst hätten Sie keinerlei finanzielle Nachteile. Es wird ohnehin höchste Zeit, dass diese ominösen "Arbeitsmarktrenten" ersatzlos gestrichen werden, da sie ungerecht und schon lange nicht mehr zeitgemäß sind! Frohes Schaffen!
Klartextredneram 03.08.2019 | 11:47
Ja, da sind die Neider ja wieder... Lange nix mehr gehört...
Und Sie können die Wahrheit nicht vertragen! Warum werden diese "Arbeitsmarktrenten" noch gleich auf längstens drei Jahre befristet? Richtig: Damit zeitnah auf Veränderungen des (Teilzeit)Arbeitsmarktes reagiert werden kann! Offenbar wurde im vorliegenden Fall nicht gründlich genug geprüft, sonst hätte diese "Arbeitsmarktrente" nämlich erst gar nicht bewilligt werden dürfen, da fehlende Arbeitsgelegenheiten offenbar kein Thema sind. Das versuchen Sie mal einem schwerbehinderten Langzeitarbeitslosen ohne Rentenanspruch zu erklären, der es auch nicht leichter hat einen passenden Job zu finden und sich mit seinem JobCenter rumärgern darf...
Klartextredneram 03.08.2019 | 11:49
Und Sie können die Wahrheit nicht vertragen! Warum werden diese "Arbeitsmarktrenten" noch gleich auf längstens drei Jahre befristet? Richtig: Damit zeitnah auf Veränderungen des (Teilzeit)Arbeitsmarktes reagiert werden kann! Offenbar wurde im vorliegenden Fall nicht gründlich genug geprüft, sonst hätte diese "Arbeitsmarktrente" nämlich erst gar nicht bewilligt werden dürfen, da fehlende Arbeitsgelegenheiten offenbar kein Thema sind. Das versuchen Sie mal einem schwerbehinderten Langzeitarbeitslosen ohne Rentenanspruch zu erklären, der es auch nicht leichter hat einen passenden Job zu finden und sich mit seinem JobCenter rumärgern darf...
Karussellam 03.08.2019 | 12:47
Zitat von Klartextredner anzeigenausblenden
Ja, da sind die Neider ja wieder... Lange nix mehr gehört...
Und Sie können die Wahrheit nicht vertragen! Warum werden diese "Arbeitsmarktrenten" noch gleich auf längstens drei Jahre befristet? Richtig: Damit zeitnah auf Veränderungen des (Teilzeit)Arbeitsmarktes reagiert werden kann! Offenbar wurde im vorliegenden Fall nicht gründlich genug geprüft, sonst hätte diese "Arbeitsmarktrente" nämlich erst gar nicht bewilligt werden dürfen, da fehlende Arbeitsgelegenheiten offenbar kein Thema sind. Das versuchen Sie mal einem schwerbehinderten Langzeitarbeitslosen ohne Rentenanspruch zu erklären, der es auch nicht leichter hat einen passenden Job zu finden und sich mit seinem JobCenter rumärgern darf...
Auch Vollrenten aus medizinischen Gründen werden, bis auf wenige Ausnahmen, zunächst befristet gewährt, mitunter sogar weniger als 3 Jahre. Dies hier scheint wieder so ein Fall zu sein, bei Beantragung todsterbenskrank und wenn das Licht aufgeht, das Geld ist auf Dauer dann doch zu wenig und die spätere Rente somit ebenfalls, kann man auf einmal flugs wieder arbeiten, sogar voll. Schwerbehinderte sollten alle gleich behandelt werden, wie ja auch allen Arbeitslosen das Gleichheitsprinzip beim Alg 2 angedacht wird. Wer in einer Wfbm arbeitet, erhält nach 25 Jahren EMR. Wenn allen Arbeitslosen das Gleichnis haben arbeitslos zu sein, so ist auch allen Schwerbehinderten eines gleich, sie sind alle Behindert!
Realistinam 03.08.2019 | 14:41
Zitat von Nico anzeigenausblenden
Solche Fälle gibt es nur deshalb, weil einige RV-Träger grundsätzlich eine Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes unterstellen und auf individuelle Einzelfallprüfungen verzichten. Es gibt aber auch RV-Träger, die sehr wohl in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit individuelle Einzelfallprüfungen vornehmen. Als diese Arbeitsmarktrenten eingeführt wurden, war der Arbeitsmarkt deutlich verspannter als heute. Und unzahlige (Früh)Rentner mit Nebenjob beweisen immer wieder recht eindrucksvoll, dass die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes ein Mythos ist!
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