Hallo Albertini,
zur finanziellen Absicherung sollte Ihre Mutter schnellstmöglich Arbeitslosengeld beantragen. Sollte die Weiterzahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt werden, wird die Rente nahtlos ab dem 01.06.2018 weitergezahlt. Wenn Ihre Mutter dann schon Arbeitslosengeld oder eine andere Sozialleistung in diesem Zeitraum erhalten haben sollte, wird diese Leistung mit der möglichen Nachzahlung der Rente zwischen den Leistungsträgern abgerechnet.