Hallo Frieda,
bezüglich der Lohnfortzahlung und dem Krankengeld-Anspruch kann Ihnen Ihre Krankenkasse Auskünfte erteilen.
Wegen der von Ihrer Rentenversicherung ins Spiel gebrachten Wiedereingliederung sollten Sie sich dort nochmals ausführlich beraten lassen. Hier spielt es dann gegebenenfalls noch eine Rolle, ob Sie die volle Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen oder als sogenannte Arbeitsmarktrente erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo, dies stimmt nun
so nicht - mir wurde von der DRV selbst vorgeschlagen eine Wiedereingliederung auf Kosten der DRV zu machen - dies würde ich dann auch gerne. Meine Frage war eher so, wenn ich dann ca. 2 Monate arbeite und dann es doch nicht schaffe oder an einer anderen Krankheit erkranke, fängt die Lohnfortzahlung von vorne an und dann Krankengeld ?
Eine Verlängerung kommt derzeit für mich nicht in
Frage und eine teilweise EMR Neo meiner festen Arbeitsstelle rentiert sich nicht, da komme ich besser, wenn ich Stunden reduziere. Alles schon mal durchrechnen lassen.
VG
Frieda
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.