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Experten-Antwort

Nach Ablauf voller EMR Arbeit dann aber krank - was dann ?

von Frieda 01.08.2022 | 12:30
173 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ich habe bis Mai 2023 eine volle EMR. Ab Juni würde ich gerne wieder arbeiten - mein Arbeitsverhältnis ist derzeit ruhend. Nach einer Wiedereingliederung und Stundenherabsetzung hoffe ich, dass ich es schaffe. Was ist aber nun dennoch, wenn ich wieder erkranke ? 1. mit der gleichen Krankheit 2. mit einer völlig andern Krankheit ? Gibt es dann Lohnfortzahlung oder gleich Krankengeld oder wird die Rente wieder geprüft ? Danke schon einmal für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Frieda

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.08.2022 | 14:15

Hallo Frieda,

bezüglich der Lohnfortzahlung und dem Krankengeld-Anspruch kann Ihnen Ihre Krankenkasse Auskünfte erteilen.

Wegen der von Ihrer Rentenversicherung ins Spiel gebrachten Wiedereingliederung sollten Sie sich dort nochmals ausführlich beraten lassen. Hier spielt es dann gegebenenfalls noch eine Rolle, ob Sie die volle Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen oder als sogenannte Arbeitsmarktrente erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Abschlägeam 01.08.2022 | 13:02
Hallo Frieda ob Sie dann Ansprüche auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld haben, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Sofern Sie feststellen, dass Sie es doch nicht schaffen und wieder EM-Rente erhoffen, wäre hier dann ein neuer Antrag Ihrerseits notwendig, es wird nicht automatisch dann wieder geprüft. Eine Wiedereingliederung seitens der DRV nach EM-Rente ist auch nicht vorgesehen, auch hier müssten Sie abklären, ob Ihre KK das übernehmen würde. Wie hier im Forum aber zu lesen ist, stellt sich die KK in derartigen Fällen auch gern 'quer'. Anzuraten wäre deshalb für Sie ein 'etwas anderer' Weg: Stellen Sie den Weiterbewilligungsantrag auf EM-Rente in der dafür vorgesehenen Frist (ca. 5-6 Monate vor Ablauf der Bewilligung). Und nutzen Sie bereits diese Zeit, stundenweise wieder beim alten Arbeitgeber 'einzusteigen'. Sie dürfen ja auch mit voller EM-Rente bis zu unter drei Stunden täglich oder bis unter 15 Stunden wöchentlich arbeiten und damit im Kalenderjahr 6.300 EUR brutto verdienen, ohne dass dies Ihre Rente kürzt. So könnten Sie sich bereits während der noch laufenden Rente wieder an das Arbeiten herantasten. Wenn dann dabei langsam die Stundenzahl erhöht wird und deshalb die Rente aufgrund des Verdienstes gekürzt wird, würde aber dennoch bereits während dieser Zeit der weitere Anspruch (nach Mai 2023) ja durch Ihren Weiterbewilligungsantrag geprüft. Und führt vielleicht dann zu einer Weiterbewilligung auch als halbe EM-Rente (weil Sie zuviel verdienen oder weil Ihre Gesundheit sich soweit verbessert hat). Dann aber hätten Sie dennoch eine halbe EM-Rente und einen TZ-Arbeitsplatz. Wobei der erlaubte Hinzuverdienst dann weitaus höher liegt als bei einer vollen EM-Rente. Wenn Sie aber bereits bei der 'kurzen Arbeitszeit feststellen, ohneee, das wuppe ich gar nicht mehr, dann hören Sie halt wieder auf zu arbeiten und warten ab, ob der (dann ja laufende Antrag) zu einer Weiterbewilligung führt. Hätten dann aber auch bereits 'Argumente' (für einen möglichen Widerspruch) gesammelt, die Sie anbringen könnten, falls die weitere Rentenzahlung doch nicht (in voller Höhe) bewilligt wird. Dies müssten Sie natürlich auch mit Ihrem Arbeitgeber abklären, ob er Sie 'trotz voller EM' auf diese Art 'wieder eingliedert'. Und dann die Arbeitsaufnahme natürlich entsprechend Ihrer Mitteilungspflicht auch der zuständigen DRV mitteilen. Die Sie natürlich auch noch einmal beraten würde, BEVOR Sie dies dann so tatsächlich bei Ihrem Arbeitgeber unterschreiben. Denken Sie mal drüber nach, besprechen dies rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber und lassen Sie sich noch bei Ihrer zuständigen DRV beraten. Und parallel erfragen Sie die Möglichkeiten, die Ihre KK Ihnen bieten würde. Viel Erfolg und alles Gute!
Friedaam 01.08.2022 | 13:38
Hallo, dies stimmt nun so nicht - mir wurde von der DRV selbst vorgeschlagen eine Wiedereingliederung auf Kosten der DRV zu machen - dies würde ich dann auch gerne. Meine Frage war eher so, wenn ich dann ca. 2 Monate arbeite und dann es doch nicht schaffe oder an einer anderen Krankheit erkranke, fängt die Lohnfortzahlung von vorne an und dann Krankengeld ? Eine Verlängerung kommt derzeit für mich nicht in Frage und eine teilweise EMR Neo meiner festen Arbeitsstelle rentiert sich nicht, da komme ich besser, wenn ich Stunden reduziere. Alles schon mal durchrechnen lassen. VG Frieda
Abschlägeam 01.08.2022 | 13:58
Frieda schrieb

Hallo, dies stimmt nun

so nicht - mir wurde von der DRV selbst vorgeschlagen eine Wiedereingliederung auf Kosten der DRV zu machen - dies würde ich dann auch gerne. Meine Frage war eher so, wenn ich dann ca. 2 Monate arbeite und dann es doch nicht schaffe oder an einer anderen Krankheit erkranke, fängt die Lohnfortzahlung von vorne an und dann Krankengeld ?

Eine Verlängerung kommt derzeit für mich nicht in

Frage und eine teilweise EMR Neo meiner festen Arbeitsstelle rentiert sich nicht, da komme ich besser, wenn ich Stunden reduziere. Alles schon mal durchrechnen lassen.

VG

Frieda

Hallo Frieda, dann sind Sie seitens der DRV ja bereits gut beraten, denn die Übernahme der Wiedereingliederung durch die DRV wird im Einzelfall entschieden (deshalb ist meine vorherige Aussage also trotzdem nicht 'unrichtig'). Sie sollten sich hier dann aber nicht auf 'mündliche' Aussagen verlassen, sondern dies ebenfalls schriftlich bewilligen lassen. Dennoch erfahren Sie nur bei Ihrer zuständigen Krankenkasse 'verbindlich', wie es im Falle einer Wieder- oder Neuerkrankung dann aussehen würde, denn betrifft ja 'Krankenkassenrecht', nicht 'Rentenversicherungsrecht'. Also bitte dort nachfragen.
Abschlägeam 01.08.2022 | 14:44
Hallo Frieda, hierzu noch ergänzend: Sollte tatsächlich eine 'Arbeitsmarktrente' in Ihrem Fall eine Rolle spielen, klären Sie bitte wirklich vorher (!!) mit Ihrer zuständigen DRV verbindlich ab, was dann im Falle 'arbeiten funktioniert doch nicht' passiert. Denn ohne deren (verbindlicher) Zusage würden Sie dann wohl aus gesundheitlichen Gründen (nach Neuantrag) zwar wieder Anspruch auf eine halbe EM-Rente haben, die Zahlung einer vollen Rente aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt ('Arbeitsmarktrente') würde dann aber erst wieder mit den entsprechenden Wartezeiten (Arbeitsmarktrente IMMER befristet, deshalb Zahlung erst ab 7. Monat) erfolgen. Und dann hätten Sie in diesen sechs Monaten nur die halbe EM-Rente (und ja nicht Ihren TZ-Job noch nebenbei). Außer eben, Ihre DRV bewertet dies als 'zulässigen' Arbeitsversuch, der im Falle des Scheiterns keinen Einfluss hat. Also alles schriftlich bestätigen lassen von der zuständigen DRV!!
Friedaam 01.08.2022 | 15:13
Lieben Dank allen für die raschen Rückmeldungen und interessanten Antworten.
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