Hallo Sabine,
in diesem Fall wird der ursprüngliche Reha-Antrag grundsätzlich automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt. Im Rahmen des Rentenverfahrens wird dann geprüft, ob Ihrem Mann eine Erwerbsminderungsrente zusteht.
Die Agentur für Arbeit hat nach § 145 SGB III die Möglichkeit Versicherte aufzufordern, einen Antrag auf medizinische Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Ihr Mann wäre dann in seinem Dispositionsrecht eingeschränkt.
Wenn das ALG abgelaufen ist,kommt halt kein Geld mehr. Das muss man sich leisten können...Außerdem gibt es viele Gutachter, die Renten eher ablehnen, wenn erkennbar der Antragsteller vorher finanziell alles ausschöpfen wollte. Das ist nicht beweisbar, aber doch in Selbsthilfegruppen häufige Beobachtung. Von daher raten wir in der Selbsthilfe, lieber sofort die Erwerbsminderungsrente zu beantragen, und nicht auf paar Monate ALG zu setzen.
Und man(n)In muss sich evt. freiwillig teuer krankenverdichern.
krankenversichernWenn das ALG abgelaufen ist,kommt halt kein Geld mehr.Und man(n)In muss sich evt. freiwillig teuer krankenverdichern.
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