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Experten-Antwort

Nach Ablehnung der Rehabilitation und Auslauf der Krankengeldzahlung, Arbeitslosengeld oder EMR beantragen?

von Sabine06.11.2020 | 15:09
291 Ansichten
5 Antworten
Hallo, mein Mann hat heute die Ablehnung zur Reha und Teilhabe bekommen,Grund: keine Besserung zu erwarten. Mit der Empfehlung eine EMR zu beantragen. Die Krankengeldzahlung läuft im Februar aus. Ist es jetzt besser das er sich arbeitslos meldet, wenn das ALG höher wäre als die zu erwartende Rente? Und dann nach Ablauf des ALG erst EMR beantragen? Geht das überhaupt oder ist er gezwungen sofort EMR zu beantragen? Danke vorab für eine Antwort, wir sind etwas ratlos.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.11.2020 | 09:48

Hallo Sabine,

in diesem Fall wird der ursprüngliche Reha-Antrag grundsätzlich automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt. Im Rahmen des Rentenverfahrens wird dann geprüft, ob Ihrem Mann eine Erwerbsminderungsrente zusteht.

Die Agentur für Arbeit hat nach § 145 SGB III die Möglichkeit Versicherte aufzufordern, einen Antrag auf medizinische Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Ihr Mann wäre dann in seinem Dispositionsrecht eingeschränkt.

4 Antworten

Schadeam 06.11.2020 | 17:56
....wahrscheinlich wird das Arbeitsamt alles tun um Sie in Rente zu bringen, die werden Sie wohl auffordern einen Rehaantrag zu stellen, die DRV wird Ihnen dann mitteilen dass die Reha abgelehnt wird weil man Sie für erwerbsgemindert sind....und dann sind wir wieder beim Rentenantrag. So gesehen könnten Sie das auch gleich machen.....oder Sie spielen das Spiel weiter um so lange wie möglich die höhere Leistung abzukassieren.
Franziska am 06.11.2020 | 17:09
Wenn das ALG abgelaufen ist,kommt halt kein Geld mehr. Das muss man sich leisten können...Außerdem gibt es viele Gutachter, die Renten eher ablehnen, wenn erkennbar der Antragsteller vorher finanziell alles ausschöpfen wollte. Das ist nicht beweisbar, aber doch in Selbsthilfegruppen häufige Beobachtung. Von daher raten wir in der Selbsthilfe, lieber sofort die Erwerbsminderungsrente zu beantragen, und nicht auf paar Monate ALG zu setzen.
!am 07.11.2020 | 09:48
! schrieb

Und man(n)In muss sich evt. freiwillig teuer krankenverdichern.

Wenn das ALG abgelaufen ist,kommt halt kein Geld mehr.
Und man(n)In muss sich evt. freiwillig teuer krankenverdichern.
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