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nach Altersteilzeit w.Rentenabzug noch arbeitslos melden

von Walter17.08.2007 | 10:56
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Hallo, ich bin 1947 geboren und befinde mich z.Zt. in der Altersteilzeit - drei Jahre aktiv / drei Jahre passiv -. Kann ich nach der Passivphase (März 2009) statt gleich in Rente zu gehen noch für 1 1/2 Jahre Arbeitslosengeld beantragen, um dadurch die Abzüge der Rente zu mindern ? Ist dies definitiv möglich ? Gruß Walter

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Sinn von - geförderter - Altersteilzeit ist bereits per Altersteilzeitgesetz (eigentlich) darin zu sehen, den sich in ATZ befindlichen Versicherten damit den gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen.

Dennoch ist die von Ihnen gen. Variante (arbeitslos mit Leistungsbezug nach ATZ) grundsätzlich möglich.

Es ist dabei aber zu beachten dass sich die Berechnung bzw. Höhe des Arbeitslosengeldess massgeblich danach bestimmt, ob zum Zeitpunkt der ALO Meldung bereits ein Anspruch auf (vorzeitige) Altersrente besteht oder nicht.

Besteht bereits Anspruch auf (vorzeitige) Altersrente, so ist insoweit das während der ATZ geleistete Entgelt als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Ansonsten ist als Bemessungsgrundlage das vor Beginn der ATZ erzielte (ungekürzte) Entgelt heranzuziehen.

Details dazu kann Ihnen die zuständige Agentur für Arbeit erteilen.

MfG

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