Wie Sie schreiben, haben Sie das Formular, wie von der Deutschen Rentenversicherung gewünscht, an den letzten Arbeitgeber weitergeleitet. Ob die Angaben des Arbeitgebers trotz der Kündigung tatsächlich notwendig sind, kann von hier nicht beurteilt werden. Zur Klärung dieser Frage, können Sie sich an die Sachbearbeitung Ihrer Rentenversicherung wenden.