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Experten-Antwort

Nach ATZ arbeiten

von Arbeitswut21.09.2010 | 18:02
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3 Antworten

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Liebe Berater, meine 3 jährige Altersteilzeit läuft zum Mai 2011 aus. in meiner Firmengruppe ergibt sich evtl. in einem anderen rechtlich selbständigen Unternehmen die Möglichkeit meinen "alten Job" wieder aufzunehmen. Mein Geburtsdatum ist Aug.1948 ab 1.9.1962 in Arbeit und nie arbeitslos Damit würde ich natürlich wieder wesentlich mehr Geld haben und bei meiner späteren Rente Abschläge vermeiden. Frage: ist das überhaupt möglich und gäbe es von einer Stelle Rückforderungen oder hätte es andere finanz. Nachteile. Kurz macht diese Überlegung Sinn Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich rate Ihnen zu einem Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, mit dem Sie die ATZ vereinbart haben, da sich die Auswirkungen, auf die Ihre Fragestellung abzielt, arbeitsrechtlicher Natur sind. Dieser müsste Ihnen dann also sagen können, ob die Aufnahme der Tätigkeit bei dem anderen Arbeitgeber schädlich ist, so dass im schlimmsten Falle die ATZ rückabgewickelt werden müsste. Nach diesem Gespräch und je nachdem wie Sie sich entscheiden, wenden Sie sich dann bitte an die Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers, um auch die sich ggf. daraus (neu?) ergebenden Konsequenzen, die die gesetzl. RV betreffen, abzuklären.

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2 Antworten

RFn am 21.09.2010 | 18:36
Aus der Sicht der Rentenversicherung ist es egal, ob Sie ab Juni 2011oder später die Altersrente nach Altersteilzeit in Anspruch nehmen oder bis zur Regelaltersrente (65+x) warten wollen. Auch die Rente für langjährig Versicherte wäre bei Ihnen möglich. Weiterhin wäre wohl auch ab 65 die neue Altersrente für besonders langjährige Versicherte drin. Den günstigten Rentenbeginn für eine vorgezogene Altersrente (wegen den Rentenabschlägen) können Sie aus einer Rentenauskunft ersehen. Falls Sie noch keine aktuelle haben, fordern Sie eine bei Ihrem Rentenversicherungsträger an (zur Entscheidungsfindung zum Rentenbeginn). Eventuell muss Ihr Versicherungskonto noch auf den aktuellen Stand gebracht werden (z.B. Vertrauensschutzprüfung). -------------------------------------------------------------- Ob Sie nach Auslaufen der ATZ in Rente gehen müssen oder weiterarbeiten können, dürfte hauptsächlich vom Inhalt der getroffenen ATZ-Vereinbarung abhängen. Sofern Ihr AG nicht einen Beitrag nach § 187a SGB VI (Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters) auf Ihr Versicherungskonto als Bestandteil der ATZ-Vereinbarung überwiesen hat, dürfte einer Weiterarbeit nichts im Wege stehen. Aber stimmen Sie sich trotzdem mit Ihrem AG ab.
Assdorfam 22.09.2010 | 17:39
Hallo Arbeitswut, auch ich habe mich entschieden nach dem Ende der passiven Phase der ATZ noch 2-3 Jahre zu arbeiten. Die Langeweile daheim setzte mir doch mehr zu als ich dachte. Ich bin auch so alt wie Sie und noch , bzw. wieder arbeitswütig. Allerdings arbeite ich bei einem anderen Arbeitgeber als bei dem seit 35 Jahren. Meine Infos bei der Rentenversicherung und der Agentur für Arbeit ergaben, dass von diesen Stellen keine Einwände über meinen Wiedereinstieg erhoben wurden. Es ist doch ein gutes Gefühl, nicht arbeiten zu müssen, aber zu können. Gleichzeitig erhöhe ich meine zu erwartende Rente. Ganz im Sinne des ATZ-Gesetzes ist es zwar nicht, jedoch auch nicht verboten. Na dann, nochmal ran. Aber sofort raus aus dem Geschirr, wenn die Arbeitswut nachlässt.
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