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Experten-Antwort

Nach berufl.Reha die Med.Reha - ALG2 oder Übergangsgeld?!?!

von Hanemann19.04.2017 | 14:04
928 Ansichten
7 Antworten

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Guten Tag, Ich habe eine Umschulung als Teil meiner beruflichen Reha hinter mir. Nun muss ich zur Kur, also eine Med.Reha antreten. Da ich nicht 6 Monate durchgehend in Arbeit nach der Umschulung war, gelte ich ja weiter als Rehabilitand. 3 Monate hatte ich Arbeit, jetzt beziehe ich wieder ALG2. Wenn nun die Med.Reha bewilligt wird, wie verhält es sich dann? Bekomme ich weiter ALG2 oder wieder Übergangsgeld?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hanemann,

grundsätzlich würde es sich so gestalten, wie von ??? beschrieben.

Aufgrund der vorangegangenen Umschulung und des laufenden medizinischen Rehavorganges sollten Ihrem Rentenversicherungsträger alle erforderlichen Informationen für die Beantwortung Ihrer Frage vorliegen.

Daher empfiehlt sich für eine konkrete Aussage ein Anruf bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

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6 Antworten

???am 19.04.2017 | 14:22
In der Regel zahlt das Jobcenter weiter und lässt sich das Alg2 für die Zeit der Reha von der DRV erstatten.
Hanemannam 19.04.2017 | 17:52
Ok, vielen Dank. Aber es läuft kein aktueller med.Rehavorgang, sondern beruflich!
???am 20.04.2017 | 08:35
14:04 Uhr "Ich habe eine Umschulung als Teil meiner beruflichen Reha hinter mir. Nun muss ich zur Kur, also eine Med.Reha antreten." 17:52 Uhr "es läuft kein aktueller med.Rehavorgang, sondern beruflich!" Was stimmt jetzt bitte?
Sandraam 20.04.2017 | 09:53
Es läuft noch eine berufliche Reha, bzw. Umschulung war ein Teil davon und Rehabilitandin bin ich erst nicht mehr, wenn ich 6 Monate durchgehend danach in Arbeit war. Dies war noch nicht der Fall Und die Umschulung liegt 10 Monate zurück. Beantrage ich jetzt eine "Kur", ist das ja eine Medizinische Reha! Daher die Frage ob das dann quasi ein neuer Fall ist und ich nach jetzigem Einkommen (ALG2) eingestuft werde und dies weiterhin erhalte, oder ob ich als berufliche Rehabilitandin wieder Übergangsgeld wie bereits während der Umschulung bekomme!
Sandraam 20.04.2017 | 09:53
Es läuft noch eine berufliche Reha, bzw. Umschulung war ein Teil davon und Rehabilitandin bin ich erst nicht mehr, wenn ich 6 Monate durchgehend danach in Arbeit war. Dies war noch nicht der Fall Und die Umschulung liegt 10 Monate zurück. Beantrage ich jetzt eine "Kur", ist das ja eine Medizinische Reha! Daher die Frage ob das dann quasi ein neuer Fall ist und ich nach jetzigem Einkommen (ALG2) eingestuft werde und dies weiterhin erhalte, oder ob ich als berufliche Rehabilitandin wieder Übergangsgeld wie bereits während der Umschulung bekomme!
???am 20.04.2017 | 10:31
Siehe meine 1. Antwort. Dass im Hintergrund ein LTA-Verfahren läuft, ist für den Anspruch auf Übergangsgeld während der Reha bedeutungslos.
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