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Experten-Antwort

Nach dem Studium arbeitslos oder arbeitssuchend melden

von Chris09.04.2015 | 12:45
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 26 Jahre habe zum 31.03. mein Studium beendet und bin noch auf der Suche nach einer Arbeitsstelle. Vor meinen Studium habe ich bereits eine Ausbildung abgeschlossen und war anschließend erwerbstätig. Ab 01.04 bin ich somit ohne Beschäftigung und ging somit zu meinem zuständigen Arbeitsamt. Dort sagte man mir, dass ich mir überlegen muss ob ich mich arbeitssuchend oder arbeitslos ohne Leistungsbezug melde. Der zuständige Vermittler teilte mir auch mit, dass es im Bezug auf eine spätere Rentenbrechnung nicht so schlimm eine kurze zeit (etwa 3 Monate) arbeitsuchend gemeldet zu sein. Somit meine Frage: Enstehen durch eine arbeitssuchend Meldung wirklich keine Nachteile für mich bei einer späteren Rentenberücksichtigung oder ist es ratsam sich trotzdem arbeitslos anstatt arbeitssuchend zu melden? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich müssen Sie sich bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitssuchender arbeitslos melden. Die Berücksichtigung dieser Zeiten in Ihrem Alter von 26 Jahren als sogenannte Anrechnungszeiten ist allerdings nur möglich, wenn eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit unterbrochen worden ist. Für die Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit genügt es, wenn vor der betreffenden Anrechnungszeittatsache irgendeine andere Anrechnungszeit beziehungsweise Anrechnungszeittatsache oder eine Kette aneinander gereihter Anrechnungszeiten oder Anrechnungszeittatsachen liegt und die erste dieser Zeiten eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit unterbricht. Die einzelnen Zeiten brauchen nicht nahtlos aufeinander zu folgen. Es reicht aus, wenn die nachfolgende Zeit bis zum Ablauf des Kalendermonats beginnt, der dem Kalendermonat des Endes der vorhergehenden Zeit folgt. Auf die Länge der einzelnen Zeiten kommt es nicht an.

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9 Antworten

Kai-Uweam 09.04.2015 | 13:11
Würde mich arbeitslos melden. Arbeitssuchend heißt, Sie müssen eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen pro Monat vorweisen, damit der Status "arbeitssuchend" dem RV-Träger übermittelt wird. So wie der Fall hier geschildert wird, sehe ich das kritisch mit dem "bei 3 Monaten ist das nicht so schlimm". Grundsätzlich gilt, dass die Zeit zwischen zwei Ausbildungen als sogenannte Übergangszeit positiv auf die Rentenberechnung wirkt. Da allerdings 1.) nach der Ausbildung und vor dem Studium eine Erwerbstätigkeit ausgeübt und 2.) nach dem Studium ein regulärer Job angestrebt wird, greift diese Regelung nicht.
HotRodam 11.04.2015 | 15:59
Siehe auch dort: http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2071… Wer unter 1.975 Euro netto arbeiten geht, ist selbst schuld, zumal Artikel 1 des Grundgesetzes ein bedingungsloses Grundeinkommen GARANTIERT !
W*lfgangam 11.04.2015 | 17:31
...garantiert haben Sie den falschen Link gepostet, der richtige - besonders für Sie - wäre dieser: http://www.internet-ende.com/ ;-) oder wollen Sie lieber in diese Kategorie eingestuft werden - auch bei piratenhaft (erinnert sich noch jemand daran?/mir ist nur muffige Kleidung mit zänkischem Inhalt im Gedächtnis :-)) dauerhaften Wiederholungen werden die nicht glaubwürdiger: http://de.wikipedia.org/wiki/Schwachsinn Gruß w.
Fliegenklatscheam 11.04.2015 | 18:20
Sie wollen doch nicht ernsthaft den "genialen Herrn Z." und seinen größten Fan "HotRod" als schwa......ig betiteln?;-) Von diesen "Genies" können wir bestimmt viel lernen.....;-)
SozPolam 12.04.2015 | 15:46
Warum suchen Sie sich denn keine Arbeit für die drei Monate? Dann haben Sie ein ordentliches Auskommen und liegen nicht dem Steuer-/Beitragszahler auf der Tasche! Arbeiten Sie und erbringen Sie einen nützlichen Beitrag für die Solidargemeinschaft! Sonst fehlt Ihnen das Geld bei den Rentenbeiträgen. Wir werden da wohl schon mal nach dem Rechten sehen müssen, denke ich.
HotRodam 12.04.2015 | 17:42
Das ist an Zynismus nicht zu überbieten ! 1. Findet man nicht so einfach ZUMUTBARE Arbeit und 2. ist es keine Schande verfassungsrechtlich zustehende Geldleistungen in Anspruch zu nehmen ! Um die paar verfügbaren zumutbaren Arbeitsplätze sollen sich von mir aus diejenigen prügeln, die unbedingt arbeiten wollen !
SozPolam 12.04.2015 | 18:57
Warum suchen Sie sich denn keine Arbeit für die drei Monate? Dann haben Sie ein ordentliches Auskommen und liegen nicht dem Steuer-/Beitragszahler auf der Tasche!
Das ist an Zynismus nicht zu überbieten ! 1. Findet man nicht so einfach ZUMUTBARE Arbeit und 2. ist es keine Schande verfassungsrechtlich zustehende Geldleistungen in Anspruch zu nehmen ! Um die paar verfügbaren zumutbaren Arbeitsplätze sollen sich von mir aus diejenigen prügeln, die unbedingt arbeiten wollen !
Na sehen Sie, Es geht doch: Da haben Sie sich selbst entlarvt mit Ihrem Beitrag, der dann doch so manche Frage nach sich ziehen kann: Sie wollen wohl gar nicht arbeiten, sondern vom Staat statt dessen Geld kassieren? Sind Sie vielleicht etwa ein "alter Genosse"? Sind Sie etwa einer von dieser dem "realen Sozialismus" nachtrauernden Zunft, hmmm? Falls dem so wäre, was würden die dann wohl zu Ihrer Einstellung sagen? Ich habe Zweifel, ob die das gut gefunden hätten?
HotRodam 12.04.2015 | 19:12
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2071… Herr Z. hat nachgewiesen, dass Löhne unter 1.975 Euro unzumutbar sind und Artikel 1 unseres Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Mögen Sie unser Grundgesetz etwa nicht ?
Rentenzombieam 12.04.2015 | 20:28
Mögen Sie unser Grundgesetz etwa nicht ?
Den Eindruck hat man doch eher von dir, nicht wahr?
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