Grundsätzlich müssen Sie sich bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitssuchender arbeitslos melden. Die Berücksichtigung dieser Zeiten in Ihrem Alter von 26 Jahren als sogenannte Anrechnungszeiten ist allerdings nur möglich, wenn eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit unterbrochen worden ist. Für die Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit genügt es, wenn vor der betreffenden Anrechnungszeittatsache irgendeine andere Anrechnungszeit beziehungsweise Anrechnungszeittatsache oder eine Kette aneinander gereihter Anrechnungszeiten oder Anrechnungszeittatsachen liegt und die erste dieser Zeiten eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit unterbricht. Die einzelnen Zeiten brauchen nicht nahtlos aufeinander zu folgen. Es reicht aus, wenn die nachfolgende Zeit bis zum Ablauf des Kalendermonats beginnt, der dem Kalendermonat des Endes der vorhergehenden Zeit folgt. Auf die Länge der einzelnen Zeiten kommt es nicht an.