Zur Vermeidung von Wiederholungen, verweisen wir auf unsere Ausführungen vom 05.02.2011 unter:
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Ihre sehr ausgeprägte Fähigkeit zur Darstellung Ihres Falles zeigt, daß Sie kein Fake sind.Hallo Elsabeth, es scheint hier immer noch bezahlte Agenten zu geben, die im Auftrag der Sozialleistungsträger vorsätzlich falsche Informationen verbreiten und sich widerrechtlich Markennamen bedienen.Tja,damit ist auch die Diagnose klar,Sozialrechtler leidet an einer ausgeprägten Paranoia zusammen mit einem übermächtigen Selbstdarstellungs Trieb. Sehr schwieriger Fall,da helfen auch keine Medikamente mehr.
Was dachten Sie denn. Qualität und Markenname sind eins. In Sachen Reha-Entlassungsbericht wurde Qualität bewiesen. Und in anderen Fragen konnten meine Ausführungen nie widerlegt werden.es scheint hier immer noch bezahlte Agenten zu geben, die im Auftrag der Sozialleistungsträger vorsätzlich falsche Informationen verbreiten und sich widerrechtlich Markennamen bedienen.bezeichnen sie sich jetzt schon als markenname? xD
Wenn Sie Ihre Meinung äußern wollen, kennzeichnen Sie diese als die Ihre und nicht die Meine. Und wenn Sie juristisch relevante Meinungen vertreten, sollten Sie auch die Rechtsquellen angeben können. Hinsichtlich der Offenbarung von Reha-Entlassungsberichten an KK und DRV gibt es nur eine Rechtsquelle: § 100 SGB X und die setzt das schriftliche vorherige Einverständnis des Betroffenen voraus und natürlich die gesetzliche Erfordernis alle Daten kennen zu müssen, also auch die Meinungen, was tatsächlich nicht der Fall ist. Reha-Entlassungsberichte kann man getrost in die Tonne kicken. Sie sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt werden. Und genau deshalb bekommt in meinem Fall die DRV den Bericht nicht. Bei Gudrun hat es auch geklappt.Hallo Elsabeth, es scheint hier immer noch bezahlte Agenten zu geben, die im Auftrag der Sozialleistungsträger vorsätzlich falsche Informationen verbreiten und sich widerrechtlich Markennamen bedienen.Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich kein bezahlter Agent der Sozialleistungsträger bin, der hier vorsätzlich falsche Informationen verbreitet und sich widerrechtlich Markennamen bedient. Ich bin lediglich ein Sozialrechtler, der hier von seinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch macht. Wenn Sie in einem anonymen Internetforum ohne Registrierungspflicht mitwirken, müssen Sie nun mal akzeptieren, dass Ihr Nickname nicht geschützt ist und somit auch von anderen Teilnehmern benutzt werden darf! Wenn Ihnen das nicht passt, dann suchen Sie sich eine andere Spielwiese, Sie Marke! MfG
Liegt oder lag denn ein ärztliches Gutachten gemäß § 51 SGB V vor, als Ihnen die 10 Wochen-Frist gesetzt wurde?Ja, per Aktenlage.
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