Zur Vermeidung von Wiederholungen, verweisen wir auf unsere Ausführungen vom 05.02.2011 unter:
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=16080&tx_mmforum_pi1[sword]=Pauli
Sie haben Anspruch auf Krankengeld für die Dauer von 18 Monaten.
Ich würde an Ihrer Stelle den Zeitpunkt der Antragstellung auf Antrag auf Reha so weit wie möglich nach hinten verschieben.
Die Einverständniserklärung für die Anforderung des Entlassungsberichts können Sie ja ruhig unterschrieben.
Ohne diesen wird Ihnen nämlich sonst das Krankengeld gestoppt.
Viele Grüße
Nix
[/quote]
Liegt oder lag denn ein ärztliches Gutachten gemäß § 51 SGB V vor, als Ihnen die 10 Wochen-Frist gesetzt wurde?
[/quote]
Ja, per Aktenlage.
"Ab einem gewissen Alter hat auch der behandelnde Arzt Ihnen gegenüber die ärztliche Schweigepflicht in Bezug auf Ihr Unterhaltsberechtigtes Kind zu beachten. "
Der Arzt muss sich bei minderjährigen Patienten von der Einwilligungsfähigkeit überzeugen. Ob die vorliegt ist grundsätzlich altersunabhängig.
Liegt oder lag denn ein ärztliches Gutachten gemäß § 51 SGB V vor, als Ihnen die 10 Wochen-Frist gesetzt wurde?
Juristen sind faul und achten deshalb sehr genau auf die Einhaltung der Formen und Fristen.
Tja,damit ist auch die Diagnose klar,Sozialrechtler leidet an einer ausgeprägten Paranoia zusammen mit einem übermächtigen Selbstdarstellungs Trieb.
Sehr schwieriger Fall,da helfen auch keine Medikamente mehr.
Ihre sehr ausgeprägte Fähigkeit zur Darstellung Ihres Falles zeigt, daß Sie kein Fake sind.Hallo Elsabeth, es scheint hier immer noch bezahlte Agenten zu geben, die im Auftrag der Sozialleistungsträger vorsätzlich falsche Informationen verbreiten und sich widerrechtlich Markennamen bedienen.Tja,damit ist auch die Diagnose klar,Sozialrechtler leidet an einer ausgeprägten Paranoia zusammen mit einem übermächtigen Selbstdarstellungs Trieb. Sehr schwieriger Fall,da helfen auch keine Medikamente mehr.
Liegt oder lag denn ein ärztliches Gutachten gemäß § 51 SGB V vor, als Ihnen die 10 Wochen-Frist gesetzt wurde?
Juristen sind faul und achten deshalb sehr genau auf die Einhaltung der Formen und Fristen.
Liegt oder lag denn ein ärztliches Gutachten gemäß § 51 SGB V vor, als Ihnen die 10 Wochen-Frist gesetzt wurde?
Juristen sind faul und achten deshalb sehr genau auf die Einhaltung der Formen und Fristen.
bezeichnen sie sich jetzt schon als markenname? xD
Was dachten Sie denn. Qualität und Markenname sind eins. In Sachen Reha-Entlassungsbericht wurde Qualität bewiesen. Und in anderen Fragen konnten meine Ausführungen nie widerlegt werden.es scheint hier immer noch bezahlte Agenten zu geben, die im Auftrag der Sozialleistungsträger vorsätzlich falsche Informationen verbreiten und sich widerrechtlich Markennamen bedienen.bezeichnen sie sich jetzt schon als markenname? xD
[/quote]
Liegt oder lag denn ein ärztliches Gutachten gemäß § 51 SGB V vor, als Ihnen die 10 Wochen-Frist gesetzt wurde?
[/quote]
Ja, per Aktenlage.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich kein bezahlter Agent der Sozialleistungsträger bin, der hier vorsätzlich falsche Informationen verbreitet und sich widerrechtlich Markennamen bedient.
Ich bin lediglich ein Sozialrechtler, der hier von seinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch macht.
Wenn Sie in einem anonymen Internetforum ohne Registrierungspflicht mitwirken, müssen Sie nun mal akzeptieren, dass Ihr Nickname nicht geschützt ist und somit auch von anderen Teilnehmern benutzt werden darf!
Wenn Ihnen das nicht passt, dann suchen Sie sich eine andere Spielwiese, Sie Marke!
MfG
Wenn Sie Ihre Meinung äußern wollen, kennzeichnen Sie diese als die Ihre und nicht die Meine. Und wenn Sie juristisch relevante Meinungen vertreten, sollten Sie auch die Rechtsquellen angeben können. Hinsichtlich der Offenbarung von Reha-Entlassungsberichten an KK und DRV gibt es nur eine Rechtsquelle: § 100 SGB X und die setzt das schriftliche vorherige Einverständnis des Betroffenen voraus und natürlich die gesetzliche Erfordernis alle Daten kennen zu müssen, also auch die Meinungen, was tatsächlich nicht der Fall ist. Reha-Entlassungsberichte kann man getrost in die Tonne kicken. Sie sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt werden. Und genau deshalb bekommt in meinem Fall die DRV den Bericht nicht. Bei Gudrun hat es auch geklappt.Hallo Elsabeth, es scheint hier immer noch bezahlte Agenten zu geben, die im Auftrag der Sozialleistungsträger vorsätzlich falsche Informationen verbreiten und sich widerrechtlich Markennamen bedienen.Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich kein bezahlter Agent der Sozialleistungsträger bin, der hier vorsätzlich falsche Informationen verbreitet und sich widerrechtlich Markennamen bedient. Ich bin lediglich ein Sozialrechtler, der hier von seinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch macht. Wenn Sie in einem anonymen Internetforum ohne Registrierungspflicht mitwirken, müssen Sie nun mal akzeptieren, dass Ihr Nickname nicht geschützt ist und somit auch von anderen Teilnehmern benutzt werden darf! Wenn Ihnen das nicht passt, dann suchen Sie sich eine andere Spielwiese, Sie Marke! MfG
[/quote]
Liegt oder lag denn ein ärztliches Gutachten gemäß § 51 SGB V vor, als Ihnen die 10 Wochen-Frist gesetzt wurde?
[/quote]
Ja, per Aktenlage.
[/quote]
Liegt oder lag denn ein ärztliches Gutachten gemäß § 51 SGB V vor, als Ihnen die 10 Wochen-Frist gesetzt wurde?
[/quote]
Ja, per Aktenlage.
Liegt oder lag denn ein ärztliches Gutachten gemäß § 51 SGB V vor, als Ihnen die 10 Wochen-Frist gesetzt wurde?Ja, per Aktenlage.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.