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Experten-Antwort

Nach der Reha nicht arbeitsfähig eingestuft.

von Klaus Meyer25.09.2019 | 15:53
276 Ansichten
5 Antworten
Hallo ich habe vor kurzen eine Rente beantragt. Daraufhin musste ich zum Amtsarzt der Rentenversicherung. Dieser meinte ich soll was spazieren gehen dann würde das weggeht. Mehrere Bandscheiben Vorfälle operiert usw. noch in Behandlung im Krankenhaus u. Schmerztherapie usw. habe schon 3 Rehas hinter mir, jeweils vor der Operation und nach der Operation. Aber keine Besserung. Er schlug mir vor eine neue Rehamaßnahme die ich danken annahm. Die Reha ist jetzt nach vier Wochen beendet. Als nicht arbeitsfähig entlassen und weniger als 3 Stunden. Auch psychisch angeschlagen von der ganzen Situation. Die Ärztin schlägt vor 1 Jahr Rente auf Zeit. Meine Frage wäre. wird die Rentenversicherung die mich ja dorthin geschickt hat. Den Rat befolgen von der Reha? Und ab wann würde das eine Jahr zählen? Wenn ich jetzt noch Monate auf dem Bescheid warten muss wäre das ja alles für die Katz. Da ich auch psychische Probleme habe. Und das wäre ja nicht gerade förderlich. Und wie lange wird es dauern bis man Bescheid bekommt. Da ich im Moment von keiner Seite Geld bekomme somit kein Einkommen. Ausgesteuert usw. alles hinter mir. Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.09.2019 | 08:07

Hallo Klaus Meyer,

der Abschlussbericht der Reha wird vom Rentenversicherungsträger für die Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit mit einbezogen. Wie diese Beurteilung in Ihrem Fall ausfallen wird, werden Sie mit dem Bescheid über Ihren Rentenantrag erfahren.

Viele Grüße / Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Wartenam 25.09.2019 | 16:14
Es bleibt nichts anderes übrig, Sie müssen den Bescheid zum Rentenantrag abwarten.
DRVam 25.09.2019 | 16:37
Wie Sie aus anderen Expertenantworten ersehen können, werden Sie bei medizinischen Sachverhalten hier keine entsprechende Antworten erhalten können. Niemand im Forum kann Ihre Leistungsfähigkeit beurteilen und auch keine Entscheidungsdauer einschätzen. Bleiben Sie mit der Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rententrägers in Kontakt. Nur dort können Sie Ihnen helfende Antworten und Einschätzungen erhalten. Letztendlich müssen Sie den Bescheid abwarten und können bei einer Ablehnung Ihres Antrags in Widerspruch gehen. Diese, für Sie sicherlich mental unbefriedigende Situation, kann Ihnen niemand ersparen.
Schorscham 25.09.2019 | 19:29
Klaus Meyer schrieb

Mein Leistungsfähigkei kann natürlich hier keine beurteilen

Diese ist ja schon bei der Reha geschehen.

Ich hatte nur gehofft erfahrungsmäßig ob die Rentenversicherung

das Urteil der Reha annimmt oder eher nicht.

Es gibt ja immer Erfahrung Werte.

Naja da kann man leider nichts machen.

Trotzdem danke.

Die Einschätzungen der Reha-Klinik sind nur Empfehlungen, die vom sozialmedizinischen Dienst der DRV geteilt werden können oder auch nicht. Die Bearbeitungsdauer kann ein paar Tage aber auch einige Wochen oder Monate dauern. Sollte Ihr Rentenantrag abgelehnt werden, können Sie per Widerspruch und Klage dagegen vorgehen. Allerdings sollten Sie dann besser einen Sozialverband, wie z.B. den SoVD (www.sovd.de)oder den VdK (www.vdk.de) oder einen Fachanwalt für Sozialrecht damit beauftragen. Aber so weit muss es ja nicht kommen. MfG
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