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Experten-Antwort

Nach EMR noch 10 Jahre Teilzeit

von Alfons16.07.2020 | 11:34
70 Ansichten
1 Antworten
Hallo, ich habe nach schwerer Krankheit für 3 Jahre Arbeitsmarktrente erhalten. Nächstes Jahr steht die Verlängerung an - dazu eine Frage: Wenn mir die Rente nicht weitergewährt wird weil ich dann vielleicht wieder arbeiten kann - wie wirkt sich das auf die Altersrente aus? Wenn ich z.B. nur Teilzeit bzw. mit weniger Verdienst als früher arbeite (10 Jahre wären es noch) kann es dann sein dass meine Altersrente geringer ist als die EMR? Oder gibt es da "Bestandsschutz"? Danke für eine Antwort, Grüße Alfons

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.07.2020 | 12:03

Hallo Alfons,

ein Besitzschutz besteht nach § 88 Abs.1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) nur dann, wenn sich innerhalb von 24 Monaten nach dem Wegfall Ihrer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung ein neuer Leistungsfall der Erwerbsminderung oder einer Altersrente anschließt. Dauert die Unterbrechung länger als 24 Monate entfällt der Besitzschutz.

0 Antworten

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