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Experten-Antwort

Nach erfolgreicher berufl Reha wieder in den alten Job?

von Herbie18.05.2015 | 09:46
1741 Ansichten
4 Antworten
Folgendes Problem: Amtsarzt bestätigte mir 2012, dass mein alter Beruf für mich nicht mehr ausführbar ist. 2013 hab ich dann die Umschulung angefangen, die ich im Januar 2015 erfolgreich abgeschlossen habe. Nur: Seit Oktober 2014 laufen Bewerbungen im neuen Beruf und ich krieg nur Absagen. Jetzt habe ich mich, mehr aus Verzweiflung, nochmal in meinem alten Beruf beworben und zack: Vorstellungsgespräch und "mündliche Zusage". Nun, ich weiss, dass ich das nicht ewig machen kann. Ich denke, so 1 bis 3 Monate werde ich das vielleicht durchhalten. Aber wie sieht das rein Rechtlich aus...oder vielmehr: Versicherungstechnisch?? Die DRV hat mir ja eine Umschulung bezahlt (die sicher auch nicht gerade billig war) und ich geh wieder in den alten Beruf. Ich weiss nur leider nicht, was ich sonst machen soll. Im neuen Beruf krieg ich einfach keine Stelle. Ich will unbedingt im umgeschulten Beruf arbeiten. Aber wenn ich nichts bekomme, kann man mich auch nicht zum Rumsitzen verdonnern, oder?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.05.2015 | 12:19

Hallo Herbie,

wie schon von "???" dargestellt, kann die Rentenversicherung Ihnen nicht verwehren wieder in Ihrem alten Beruf zu arbeiten. Als Übergangslösung mag dies für Sie vielleicht sinnvoll sein. Bedenken Sie jedoch bitte die gesundheitlichen Aspekte, wie Sie bereits erwähnen, wird dies voraussichtlich einige Monate gutgehen. Auf Dauer werden Sie jedoch nicht mehr in diesem Bereich arbeiten können.

Sie sollten in jedem Fall mit Ihrem Reha-Berater die Problematik besprechen, damit Ihnen in Zukunft Eingliederungshilfen für eine Tätigkeit im neuen Beruf erhalten bleiben und gefördert werden können.

3 Antworten

???am 18.05.2015 | 10:25
Die DRV kann Ihnen nicht vorschreiben, ob Sie überhaupt, und wenn ja, in welchem Beruf Sie arbeiten. Sie müssen sich jedoch über die möglichen gesundheitlichen Konsquenzen klar werden. Dazu würde ich mit meinem Arzt reden. Was würden Ihnen 2-3 Monate Arbeit nutzen, wenn Sie danach im schlimmsten Fall gar nicht mehr arbeiten können? Außerdem sollten Sie der DRV mitteilen, warum Sie diese Arbeit aufnehmen (offensichtlich ja nur zur Überbrückung). Sonst könnte es Ihnen passieren, dass bei zukünftigen Förderungen man Ihnen recht kritisch begegnet.
Herbieam 18.05.2015 | 16:32
Ok. Frage beantwortet. Danke. Sinnvoll weniger. Überlebensnotwendig, da ich von keiner STelle mehr Geld bekomme. Ja, aber was soll ich denn machen? Kein ÜG mehr, kein ALG1, kein ALG2... Wenn ich also im "neuen" Beruf keinen Job bekomme, bleiben mir nur 2 Alternativen: a) zurück in den alten Beruf b) mit nem Pappbecher in der Fußgängerzone rumlungern Der war gut. Da hab ich mehr Glück ne Audienz beim Papst zu bekommen. 3 Schreiben bisher ignoriert, mit der Bitte um Anschlussberatung. Und der nächste Termin über die Onlineplattform wäre Ende Juni. Die Eingleiderungszuschüsse hab ich den AGs in den Bewerbungen in Aussicht gestellt. Trotzdem 80 Absagen erhalten....
Jens W.am 20.05.2015 | 17:17
Hallo Herbie, mir gings ähnlich, ist allerdings schon 13 J. her..Reha-Umschulung vom Maurer zum Verwaltungsfachangestellten. Nach Ende der Umschulung nur noch 1 Monat Überbrückungsgeld, dann war Schluss. In meiner Verzweiflung habe ich dann bei einer Zeitarbeitsfirma angeheuert, als Helfer, was ich eigentlich nicht mehr konnte. 8 Jahre hab ich noch durchgehalten, dann war Schluss. Jetzt volle Erwerbsminderungsrente immer befristet, nun schon 5 Jahre. Aber, um nicht singen gehen zu müssen oder zur AArg. würde ich es immer wieder genau so machen, auch wenn es vielleicht irgendwann die Rente für mich nicht mehr gibt. Ich kann Sie gut verstehen. MfG Jens
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