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nach EU-Rente

von Dieter12.03.2009 | 13:20
1298 Ansichten
5 Antworten
Hallo Forum Habe 39 Jahre durchgearbeitet und bekomme seit 2 Jahren volle Eu-Rente auf Zeit.Bin 57 Jahre und was mich wundert,von meinem Chef noch nicht gekündigt worden.Werde jetzt Verlängerungsantrag stellen,und meine Frage ist,bekomme ich falls ,nicht verlängert wird, anschließend noch Arbeitslosengeld,oder ist das durch die EU-Rente verfallen? Danke für Antworten

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.03.2009 | 14:16

Grundsätzlich hätten Sie dann noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Agentur für Arbeit.

4 Antworten

Marieam 12.03.2009 | 15:49
Stelle die Frage mal anders: Werden durch EU-Rentenbezug neue Anwartschaften für das Arbeitslosengeld erworben?
matt09am 12.03.2009 | 18:38
NEIN !
Nikam 13.03.2009 | 07:33
Bseteht grundsätzlich Anspruch auf Arbeitlosengeld nach ablauf EU Rente.bin seit 6 Jaren EU ? ,stelle wie Dieter neuen Antrag auf V. EU. Bin 56 u habe 50 % GBR ,kann ich hier dann mit 60 Jahren in Altersrente ? da 10,8 % vom 60 bis 63 schon Abgezogen sind. Schwerbehinderte mit GBR ab 50% Regelrente mit 63 ohne Abzüge
Heinericham 13.03.2009 | 08:51
Hallo, Nach Ihren Angaben sind Sie Jahrgang 52 oder 53. Sie können den bestehenden Abschlag der Rente wegen Erwerbsminderung nicht mehr rückgängig machen, wenn Sie die Rente durchgehend beziehen. Auch bei Bezug einer Altersrente, egal welche und wann diese beginnt, bleiben die Abschläge bestehen. Nur wenn Sie vom 60. bis zu Ihrem 63. Lebensjahr keine Rente beziehen würden könnten Sie den Abschlag rückgängig machen und dann ab dem 63. Lebensjahr die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn die Voraussetzungen vorliegen, ohne Abschläge beziehen. Ob sich das jedoch lohnt bzw. für Sie interessant wäre ist eine andere Frage.
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