Hallo Anne,
das Verfahren zur Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrente wird zwar von Amts wegen eingeleitet. Trotzdem benötigen die RV-Träger für die endgültige Feststellung der Rente noch einige Angaben von Ihnen. Warum Sie nun nochmals aufgefordert wurden, Vordrucke einzureichen (obwohl nach Ihren Angaben schon ein Formular ausgefüllt wurde), kann ich von hier aus nicht beurteilen. Sie können das nur direkt mit Ihrem RV-Träger klären, z.B. telefonisch anfragen, welche Angaben noch benötigt werden. Die Rente wird jedoch in jedem Fall zunächst auch über die Regelaltersgrenze hinaus weiter gezahlt, auch wenn die Angelegenheit nicht bis dahin geklärt werden kann.