Hallo Sabine T.,
bitte warten Sie zunächst die weiteren Schritte der Agentur für Arbeit ab. Ggf. bestätigt sich die dortige Zuständigkeit und die Frage Ihre beruflichen Eingliederung wird Mithilfe der Agentur für Arbeit entschieden.
Sollte dies nicht der Fall sein, stellen Sie bitte einen Antrag auf Leistungen zur Teihabe am Arbeitsleben (LTA). Sofern Sie mindestens 15 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und sich gesundheitliche Gründe auf Dauer bestätigen, wird die Rentenversicherung dann Leistungen der LTA für Sie überprüfen.