Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Nach Krank kein Anrecht auf berufl. Reha weil vorher Erwerbstätig

von Sabine T.02.09.2015 | 14:06
1257 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Die RV will eine von mir beantragte berufl. Reha ablehnen. Ich war 6 Monate erwerbstätig bis März 2015 und bin seit der Kündigung nun schon seit Monaten arbeitsunfähig und war auch in stationärer Behandlung. Die RV argumentiert, da ich vor der Kündigung 6 Monate am Stück arbeiten war, gelte ich als eingegliedert und benötige keine Hilfen. Was nach diesen 6 Monaten Arbeit war wäre irrelevant, es käme nur auf diese 6 Monate an. Ich begreife das nicht. Bloß weil jemand in der Vergangenheit mal etwas konnte heißt das doch nicht das das für sein ganzes Leben gilt. Wie lange nach einem Arbeitsverhältnis kann sich die RV auf diese 6-Monats-Klausel berufen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine T.,

bitte warten Sie zunächst die weiteren Schritte der Agentur für Arbeit ab. Ggf. bestätigt sich die dortige Zuständigkeit und die Frage Ihre beruflichen Eingliederung wird Mithilfe der Agentur für Arbeit entschieden.

Sollte dies nicht der Fall sein, stellen Sie bitte einen Antrag auf Leistungen zur Teihabe am Arbeitsleben (LTA). Sofern Sie mindestens 15 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und sich gesundheitliche Gründe auf Dauer bestätigen, wird die Rentenversicherung dann Leistungen der LTA für Sie überprüfen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Achillam 02.09.2015 | 14:25
Wenn Sie weitere LTA Leistungen benötigen müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Hier bleibt zu beachten ob Sie 15 Jahre Pflichtbeiträge haben oder nicht, ansonsten ist die Agentur für Arbeit für Sie zuständig.
Sabine T.am 02.09.2015 | 19:24
Ich habe den Antrag im Juni gestellt, also nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wieviel Abstand muß den zum letzten Arbeitsverhältnis sein?
???am 02.09.2015 | 19:48
"Ich war 6 Monate erwerbstätig bis März 2015 ..." Was war denn vor diesem Job? Ihre Schilderung macht für michh nur Sinn, wenn Sie diese letzte Tätigkeit schon mit einer LTA-Förderung bekommen haben. Dann sollte diese Arbeit gesundheitlich passend gewesen sein. Wenn Sie nicht trotzdem aus gesundheitlichen Gründen arbeitslos wurden, ist die LTA damit erledigt. Sie werden sich dann wohl Hilfe bei der Agentur für Arbeit holen müssen. Es gibt ja nicht nur die DRV.
Sabine T.am 03.09.2015 | 11:58
Die Erwerbstätigkeit lief ohne Förderung. Es gab vorher mal eine medizinische Reha. Eine Mitarbeiterin der RV hat mir heute bestätigt. Wer 6 Monate gearbeitet hat, hat keinen Anspruch auf LTA. Sie meinte allerdings eine Zuständigkeit der Agentur für Arbeit zu erkennen. Das funktioniert aber derzeit nicht, wei ich ja noch krankgeschrieben bin. Wahrscheinlich klärt sich das jetzt aber ganz schnell. Ich war zwar 6 Monate bei der Firma beschäftigt, aber die letzten 2 Wochen AU. Also war ich nur 5,5 Monate arbeiten und jetzt paßt es wieder.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026