Hallo Mora,
der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Beginns der Rente wegen Erwerbsminderung 2016.
Sie können sich diesbezüglich gern eine Information über die Meldung an die Finanzverwaltung für das Kalenderjahr 2021 anfordern.
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung