Hallo User Wiedennun,
eine Wiedereingliederung, die Sie wünschen, kann nur erfolgen, wenn ein Arzt aus der Reha-Klinik diesen Vorschlag Ihrem Arbeitgeber macht und Ihr Arbeitgeber mit der Wiedereingliederung einverstanden ist.
In diesem Forum kann nicht geklärt werden, ob Ihr Arbeitgeber diesem Plan zustimmt.
Ob Sie Ihren Arbeitgeber über die geplante Reha-maßnahme und der nachfolgenden Wiedereingliederung informieren, ist Ihre persönliche Entscheidung.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, wenn die geplante Reha-maßnahme nicht bewilligt wird, die Deutsche Rentenversicherung sich nochmals mit Ihrem Gesundheitszustand befassen kann und Ihnen sogar eine Rente wegen Erwerbsminderung vorschlägt.
Wenn der Weg, den Sie beschrieben haben, Sie gehen können, beachten Sie bitte, dass die Erwerbsminderungsrente kein voller Lohnersatz ist. Unterm Strich werden Sie mit Ihrem Arbeitsentgelt und der Erwerbsminderungsrente wahrscheinlich niedrigere Einkünfte haben.
Ob Sie tatsächlich max. 6 Stunden am Tag arbeiten können, wird im Rahmen der Rentenantragstellung geprüft.
Empfehlenswert wäre nochmals eine persönliche oder telefonische Beratung in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle, bevor Sie den Reha-antrag stellen.
Haben Sie denn schon einen Antrag auf Reha gestellt oder haben Sie dies nur 'für irgendwann demnächst mal' geplant?
Eine Wiedereingliederung wäre z.B. auch ohne eine vorhergehende Reha möglich, das müssten Sie dann mit Krankenkasse und Arbeitgeber klären. führt dann aber auch nicht 'automatisch' zu einer EM-Rente. Und auch eine reduzierte Teilzeitarbeit (nach Wiedereingliederung), denn darauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auch ohne den Grund der Krankheit.
Wenn Sie aber meinen, dass Sie langfristig nicht mehr als sechs Stunden arbeiten können und deshalb einen Anspruch auf EM-Rente haben, können Sie entweder erst die Reha beantragen oder auch gleich die EM-Rente. Sofern nicht Ihre Einschränkungen so eindeutig klar sind, dass Ihnen auf jeden Fall eine EM-Rente zusteht, würde auch bei einem Rentenantrag wohl erst einmal eine Reha erfolgen, um das genauer abzuklären.
Ob Sie dann aber rückwirkend EM-Rente bekommen, kann man auch nicht prognostizieren, da dies auch vom Leistungsfall abhängt, also ab wann ein Gutachter Sie als erberwerbsgemindert einstuft. Hierfür ist aber in jedem Fall ein Antrag auf Reha oder Rente erforderlich, damit es überhaupt festgestellt werden kann.
Eine - zumindest vorübergehende - finanzielle Einbuße wird sich wohl nicht vermeiden lassen. Allerdings hört ja auch irgendwann die Zahlung des Krankengeldes auf und bis dahin sollten Sie schon Schritte eingeleitet haben, wie es dann weitergehen soll.
Sofern Ihnen, nachdem Sie es beantragt haben, eine EM-Rente zugesprochen wird, hätte im Übrigen eine Reduzierung der Arbeitszeit oder auch der Bezug von Krankengeld keinen negativen Einfluss auf die Höhe der Rente. Im Rahmen der Günstigerprüfung würde dann durchaus berücksichtigt werden, dass Sie aufgrund Krankheit ja auch vorher nur noch weniger arbeiten konnten.
Sie können sich zu diesem Thema noch ausführlich von Ihrer zuständigen Rentenversicherung vor Ort beraten lassen und, da Sie ja auch GdB 50 haben (der allerdings für eine EM-Rente 'egal' ist), auch von dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Integrationsamt. Auch z.B. die Caritas bietet einen Beratungsdienst, der Ihre persönlichen Einschränkungen mit berücksichtigt und weiterführende Institutionen mit einbindet.
Viel Erfolg und Gute Besserung!
Sie können sich zu diesem Thema noch ausführlich von Ihrer zuständigen Rentenversicherung vor Ort beraten lassen und, da Sie ja auch GdB 50 haben (der allerdings für eine EM-Rente 'egal' ist), auch von dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Integrationsamt. Auch z.B. die Caritas bietet einen Beratungsdienst, der Ihre persönlichen Einschränkungen mit berücksichtigt und weiterführende Institutionen mit einbindet. Viel Erfolg und Gute Besserung!@siehe hier hat anscheinend noch nicht realisiert, dass "vor Ort" aktuell und vermutlich auch in naher Zukunft aufgrund von Corona alle Auskunfts- und Beratungsstellen und überwiegend auch die kommunalen Versicherungsämter geschlossen sind. Beratungen finden daher überwiegend telefonisch statt.
Haben Sie denn schon einen Antrag auf Reha gestellt oder haben Sie dies nur 'für irgendwann demnächst mal' geplant?
Eine Wiedereingliederung wäre z.B. auch ohne eine vorhergehende Reha möglich, das müssten Sie dann mit Krankenkasse und Arbeitgeber klären. führt dann aber auch nicht 'automatisch' zu einer EM-Rente. Und auch eine reduzierte Teilzeitarbeit (nach Wiedereingliederung), denn darauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auch ohne den Grund der Krankheit.
Wenn Sie aber meinen, dass Sie langfristig nicht mehr als sechs Stunden arbeiten können und deshalb einen Anspruch auf EM-Rente haben, können Sie entweder erst die Reha beantragen oder auch gleich die EM-Rente. Sofern nicht Ihre Einschränkungen so eindeutig klar sind, dass Ihnen auf jeden Fall eine EM-Rente zusteht, würde auch bei einem Rentenantrag wohl erst einmal eine Reha erfolgen, um das genauer abzuklären.
Ob Sie dann aber rückwirkend EM-Rente bekommen, kann man auch nicht prognostizieren, da dies auch vom Leistungsfall abhängt, also ab wann ein Gutachter Sie als erberwerbsgemindert einstuft. Hierfür ist aber in jedem Fall ein Antrag auf Reha oder Rente erforderlich, damit es überhaupt festgestellt werden kann.
Eine - zumindest vorübergehende - finanzielle Einbuße wird sich wohl nicht vermeiden lassen. Allerdings hört ja auch irgendwann die Zahlung des Krankengeldes auf und bis dahin sollten Sie schon Schritte eingeleitet haben, wie es dann weitergehen soll.
Sofern Ihnen, nachdem Sie es beantragt haben, eine EM-Rente zugesprochen wird, hätte im Übrigen eine Reduzierung der Arbeitszeit oder auch der Bezug von Krankengeld keinen negativen Einfluss auf die Höhe der Rente. Im Rahmen der Günstigerprüfung würde dann durchaus berücksichtigt werden, dass Sie aufgrund Krankheit ja auch vorher nur noch weniger arbeiten konnten.
Sie können sich zu diesem Thema noch ausführlich von Ihrer zuständigen Rentenversicherung vor Ort beraten lassen und, da Sie ja auch GdB 50 haben (der allerdings für eine EM-Rente 'egal' ist), auch von dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Integrationsamt. Auch z.B. die Caritas bietet einen Beratungsdienst, der Ihre persönlichen Einschränkungen mit berücksichtigt und weiterführende Institutionen mit einbindet.
Viel Erfolg und Gute Besserung!
Danke, der Hinweis auf die Günstigerprüfung bei Arbeitszeitreduzierung. Das war jetzt wichtig für mich. Und alle anderen Punkte werden von mir auch zu gegebener Zeit (wenn der Gesundheitszustand nach den nächsten anstehenden OPs es wieder zulässt) eingeleitet, bzw weiß ich auch um die Hürden. (Reha, Wiedereingliederung, EM Antrag stellen, ggf Ablehnung des Antrags) . Danke für die Wünsche!Ich bin seit über einem Jahr Langzeit AU. Wenn alles gut geht könnte ich vermutlich Mitte 2021 wieder arbeiten gehen (nach Reha und Wiedereingliederung), möchte aber umgehend, anschließend einen Antrag auf Teil-EMR stellen (Pflichteinträge, Versicherungszeiten sind erfüllt), da ich aufgrund gesundheitlicher Probleme nur noch unter 6h/tgl arbeiten kann (die alte Arbeitsstelle kann leidensgerecht umgestellt werden, das macht mein AG bestimmt mit,habe GdB 50). Bekanntermaßen kann die Bearbeitung des Antrags bei der DRV schon Mal 6 Monate dauern, deshalb frage ich mich, wie ich mich die Zeit bis zum (hoffentlich positiven) Entscheid verhalten soll: Muss ich mit meinem Arbeitgeber einen Deal über reduzierte Arbeitszeit ausmachen, bis mein Rentenantrag hoffentlich durch ist und ich dann die Teil-EMR rückwirkend ausgezahlt bekomme? Täglich 8h arbeiten kann ich ja nicht mehr, will aber auch keine Lohnkürzung hinnehmen. Aber Arbeitszeitreduzierung aufgrund gesundheitlicher Probleme ist erforderlich, deshalb ja der Rentenantrag. Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen, DankeHaben Sie denn schon einen Antrag auf Reha gestellt oder haben Sie dies nur 'für irgendwann demnächst mal' geplant? Eine Wiedereingliederung wäre z.B. auch ohne eine vorhergehende Reha möglich, das müssten Sie dann mit Krankenkasse und Arbeitgeber klären. führt dann aber auch nicht 'automatisch' zu einer EM-Rente. Und auch eine reduzierte Teilzeitarbeit (nach Wiedereingliederung), denn darauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auch ohne den Grund der Krankheit. Wenn Sie aber meinen, dass Sie langfristig nicht mehr als sechs Stunden arbeiten können und deshalb einen Anspruch auf EM-Rente haben, können Sie entweder erst die Reha beantragen oder auch gleich die EM-Rente. Sofern nicht Ihre Einschränkungen so eindeutig klar sind, dass Ihnen auf jeden Fall eine EM-Rente zusteht, würde auch bei einem Rentenantrag wohl erst einmal eine Reha erfolgen, um das genauer abzuklären. Ob Sie dann aber rückwirkend EM-Rente bekommen, kann man auch nicht prognostizieren, da dies auch vom Leistungsfall abhängt, also ab wann ein Gutachter Sie als erberwerbsgemindert einstuft. Hierfür ist aber in jedem Fall ein Antrag auf Reha oder Rente erforderlich, damit es überhaupt festgestellt werden kann. Eine - zumindest vorübergehende - finanzielle Einbuße wird sich wohl nicht vermeiden lassen. Allerdings hört ja auch irgendwann die Zahlung des Krankengeldes auf und bis dahin sollten Sie schon Schritte eingeleitet haben, wie es dann weitergehen soll. Sofern Ihnen, nachdem Sie es beantragt haben, eine EM-Rente zugesprochen wird, hätte im Übrigen eine Reduzierung der Arbeitszeit oder auch der Bezug von Krankengeld keinen negativen Einfluss auf die Höhe der Rente. Im Rahmen der Günstigerprüfung würde dann durchaus berücksichtigt werden, dass Sie aufgrund Krankheit ja auch vorher nur noch weniger arbeiten konnten. Sie können sich zu diesem Thema noch ausführlich von Ihrer zuständigen Rentenversicherung vor Ort beraten lassen und, da Sie ja auch GdB 50 haben (der allerdings für eine EM-Rente 'egal' ist), auch von dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Integrationsamt. Auch z.B. die Caritas bietet einen Beratungsdienst, der Ihre persönlichen Einschränkungen mit berücksichtigt und weiterführende Institutionen mit einbindet. Viel Erfolg und Gute Besserung!
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