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Experten-Antwort

Nach Leukämie-Erkrankung EM-Antrag gestellt

von Martin19.08.2010 | 23:42
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen u. Herren, der Sohn eines Bekannten, derzeit 20 Jahre alt, ist seit dem Jahr 2008 an Leukämie erkrankt. Gleichzeitig ab dem Jahr 2008 hat er eine Ausbildung als Koch begonnen, die während der Verabreichung einer Chemotherapie geruht hat. Die AU begann ebenfalls ab dem Jahr 2008 und die 78 Wochen Krankengeld sind ebenfalls überschritten, so dass jetzt die Nahtlosigkeit greift. Im Reha-Entlassungsbericht der DRV wurde eine prognostische Einschätzung des Restleistungsvermögen von über 6 Stunden vorgenommen, mit der Begründung, dass die Nachwirkung der Chemo im August d. J. ausgeheilt wären. Dem widerspricht ein OA der behandelnden Uni-Klinik mit Vehemenz, und bescheinigt dem jungen Mann höchstens ein Leistungsvermögen von unter 3 Std. arbeitstäglich, mit der Begründung, dass es derzeit - wegen den periodisch wiederkehrenden Punktionen unwahrscheinlich sei - dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch im Ausbildungsverhältnis länger als 3 Std. zur Verfügung zu stehen. Aufgrund des ungewissen Krankheitsbildes beabsichtigt der junge Mann einen EM-Antrag zu stellen. Im Versicherungsverlauf sind 14 Monate mit Beiträgen belegt und 16 Monate Anrechnungszeiten. Welche Möglichkeiten würden sich noch bieten, die der junge Mann beanspruchen könnte, vorausgesetzt der bisherige Krankheitsverlauf und das Restleistungsvermögen verbessern sich noch zukünftig. Es wäre dem jungen Mann sehr daran gelegen, wenigstens noch seine Ausbildung als Koch abschliessen zu können, was derzeit wegen des schlechten Krankheitsverlaufes aber als unwahrscheinlich gilt. MfG Martin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martin,

Es ist richtig, wenn der Sohn Ihres Bekannten zunächst einen EM-Antrag stellt, denn nur so kann der Rentenversicherungsträger prüfen, ob z.B. eine Rente auf Zeit möglich ist. In diesem Antrag sollte aber unbedingt auf die entgegengesetzte Ansicht des behandelnden OA hingewiesen werden. Der Sohn Ihres Bekannten sollte ein Jahr nach Abschluss der Reha eine Rehanachsorge beantragen. Ob und wie es mit dem Ausbildungsverhältnis weitergehen wird, kann an dieser Stelle nicht gesagt werden, aber es sollte unbedingt auch mit dem Ausbildungsbetrieb abgeklärt werden, ob das Ausbildungsverhältnis unterbrochen werden kann bzw. die Ausbildung verlängert wird, vielleicht kann ja auch ein Ausbildungsjahr wiederholt werden. Eventuell müssten solche Änderungen auch mit der Handwerkskammer abgeklärt werden.

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