Hallo Martin,
Es ist richtig, wenn der Sohn Ihres Bekannten zunächst einen EM-Antrag stellt, denn nur so kann der Rentenversicherungsträger prüfen, ob z.B. eine Rente auf Zeit möglich ist. In diesem Antrag sollte aber unbedingt auf die entgegengesetzte Ansicht des behandelnden OA hingewiesen werden. Der Sohn Ihres Bekannten sollte ein Jahr nach Abschluss der Reha eine Rehanachsorge beantragen. Ob und wie es mit dem Ausbildungsverhältnis weitergehen wird, kann an dieser Stelle nicht gesagt werden, aber es sollte unbedingt auch mit dem Ausbildungsbetrieb abgeklärt werden, ob das Ausbildungsverhältnis unterbrochen werden kann bzw. die Ausbildung verlängert wird, vielleicht kann ja auch ein Ausbildungsjahr wiederholt werden. Eventuell müssten solche Änderungen auch mit der Handwerkskammer abgeklärt werden.