Hallo Zähndy,
da wir Ihre genaueren Umstände nicht kennen, können wir Ihnen hier nur schwer eine weitere Empfehlung geben. Allerdings kann es sein, dass sich der Rentenversicherungsträger mit Ihnen in Verbindung setzen wird und Ihnen einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zukommen lassen wird. Wie von KSC bereits angedeutet, könnten Sie diesen Antrag aber auch von sich aus stellen. Wahrscheinlich hat Ihr Arzt in der Reha andeuten wollen, dass eine „Umschulung“ nicht notwendig sein wird. Eventuell könnte der Rentenversicherungsträger aber auch aufgrund eines entsprechenden Antrages Ihnen einen Einarbeitungszuschuss bewilligen. Für einen eventuellen neuen Arbeitgeber würde das bedeuten, dass für eine gewisse Dauer er die vollen Lohnkosten nicht alleine tragen müsste. Sie würden sich somit eventuell Ihre Einstellungschancen erhöhen.