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Experten-Antwort

Nach medizinischer Reha, kreuz bei Teilhabe am Arbeitsleben

von Zähndy14.09.2015 | 18:46
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3 Antworten

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Hallo ihr lieben, ich habe heute meinen Entlassungsbericht der ambulanten medizinischen Reha erhalten. Ich war dort aufgrund von Panikattacken und Überlastung durch den plötzlichen Tod meiner Schwester. Ich habe 10 Jahre in der stationären Jugendhilfe gearbeitet und der Arzt in der Reha hat in dem Bericht geschrieben, das ich zwar als Erzieherin arbeiten kann, jedoch für die Jugendhilfe erstmal ungeignet bin. Im dortigen Gespräch sagte er mir, das ich eine Teilhabe am Arbeitsleben nicht benötige. Im Entlassungsbericht ist jedoch ein Kreuz bei: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Was hat dies zu bedeuten? Setzt sich die Rentenversicherung mit mir in Verbindung? Die Reha hat mich voll arbeitsfähig entlassen, da ich aus gesundheitlichen Gründen meinen letzten Job kündigen musste. Lieben Dank für Eure Hife

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Zähndy,

da wir Ihre genaueren Umstände nicht kennen, können wir Ihnen hier nur schwer eine weitere Empfehlung geben. Allerdings kann es sein, dass sich der Rentenversicherungsträger mit Ihnen in Verbindung setzen wird und Ihnen einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zukommen lassen wird. Wie von KSC bereits angedeutet, könnten Sie diesen Antrag aber auch von sich aus stellen. Wahrscheinlich hat Ihr Arzt in der Reha andeuten wollen, dass eine „Umschulung“ nicht notwendig sein wird. Eventuell könnte der Rentenversicherungsträger aber auch aufgrund eines entsprechenden Antrages Ihnen einen Einarbeitungszuschuss bewilligen. Für einen eventuellen neuen Arbeitgeber würde das bedeuten, dass für eine gewisse Dauer er die vollen Lohnkosten nicht alleine tragen müsste. Sie würden sich somit eventuell Ihre Einstellungschancen erhöhen.

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2 Antworten

KSCam 14.09.2015 | 20:05
Eigentlich ist Erzieherin doch ein derzeit äußerst gesuchter Beruf. Wenn die Arbeit in der stationären Jugendhilfe Sie überfordert, können Sie sich doch woanders eine Stelle suchen - und dazu braucht es doch eigentlich keine LTA = staatliche Hilfe. Wie gesagt die Zeitungen sind voll mit Stellenanzeigen. Meine Tendenz wäre Sie brauchen keine LTA, warum der Arzt das angekreuzt hat, müssen Sie ihn fragen? Ob sich die DRV mit Ihnen in Verbindungs setzt, weiß ich nicht - wenn Sie LTA beantragen wollen, können Sie es jederzeit auch von sich aus tun. Wenn Sie denken keine LTA zu brauchen, können Sie abwarten was passiert.
=//=am 15.09.2015 | 10:13
Wenn im Entlassungsbericht LTA angekreuzt ist, wird normalerweise die DRV tätig. In der Regel erhalten Sie dann einen sogenannten Basisbescheid und können mit dem Reha-Fachberater einen Beratungstermin vereinbaren. An Ihrer Stelle würde ich diesen Termin wahrnehmen. Das kann ja vielleicht ganz interessant sein, was mit Ihnen dort besprochen wird. Wünschen Sie keine LTA, können Sie dies dann der DRV mitteilen.
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