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Nach Nachzahlung durch RV-Träger wieder Anspruch auf ALG1?

von Mitchi15.03.2009 | 19:25
1046 Ansichten
6 Antworten

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Hallo! Ich bezog bis 10.03. ALG1, den Anspruch habe ich ab dem Datum verbraucht (1Jahr).Nun wurde mir EU-Rente bewilligt (rückwirk. von 01.05.2008 an), die Nachzahlung erhält die AfA für die vorher erbrachte Leistung. Dadurch, dass die AfA ja die erbrachte Leistung zurück erhält, stellt sich mir die Frage, ob ich den Anspruch auf ALG1 wiedererlangt habe? Danke MfG Mitchi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an die zuständige Agentur für Arbeit.

5 Antworten

Schadeam 15.03.2009 | 20:24
1) Fragen Sie bitte das Arbeitsamt - das ist deren Aufgabenbereich! 2) Zumindest wenn Sie weiterhin voll erwerbsgemindert sind, ist doch die Frage nach ALG Ansprüchen reine Theorie. Ein (voll) Erwerbsgeminderter ist kein Kunde der Agentur.
Falsches Forumam 16.03.2009 | 08:12
Diese Frage kann Ihnen selbstverständlich hier niemand beantworten, da dies ein Forum der Rentenversicherung ist. Wenden Sie sich logischerweise an die Agentur für Arbeit.
Mitchiam 16.03.2009 | 09:54
Ja, Sie haben Recht, irgendwie habe ich falsch gedacht. Entschuldigung.Dass die Frage aber sooo abwägig ist,wie von "Schade"beschrieben, bezweifel ich. Denn, nur so am Rande, ist die EU-Rente ja eine Zeitrente und wenn die nicht verlängert wird, dann steht man von Heute auf Morgen ohne Hilfe dar. Dann bliebe nur die Grundversorgung.
rentiam 16.03.2009 | 11:45
Bei befristeten Renten wegen voller Erwerbsminderung werden von der Rentenversicherung Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. Nach einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht also ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Corlettoam 16.03.2009 | 11:53
Natürlich bleibt auch der VOR der EM-Rente und durch die rückwirkende EM-Rente ja nicht in Anspruch genommene Bezugszeitraum ALG I bestehen ( unabhängig davon das man auch während einer EM-rente eine neuen Ansprruch auf ALG I erwirbt.) Allerdings verfällt der " alte " - also der VOR der EM-Rente - ALG I Anspruch in jedem Falle nach 4 Jahren ! Nach diesen 4 Jahren können Sie also nur noch auf den während der EM-Zeit erworbenen ALG Anspruch zurück greifen. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html
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