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Experten-Antwort

Nach Reha-Bericht

von Sir Royal25.09.2016 | 16:00
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3 Antworten

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Hallo zusammen, nach meinen Reha Bericht bin ich nur noch zwischen 3 und unter 6 Std. belastbar. Bis vor der Reha und meinen Unfall habe ich eine 40 Std Woche gehabt. Ich habe im Schnitt ein Brutto Einkommen von 3000 Euro , wobei hier schon das Weihnachtsgeld und Urlaubsgelt mit einbezogen ist. Wie hoch wäre mein Einkommen nach der neuen Berrechnung ( Flexi-Rente) sein. Ich würde zwischen 20 und 25 Std . die Woche arbeiten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sir Royal,

leider können wir zu dem noch in der Diskussion befindlichen Flexirentengesetz derzeit noch keine belastbaren Auskünfte geben, zumal auch die von Ihnen gemachten Angaben für eine sinnvolle Beratung ohnehin nicht ausreichend wären (siehe auch Beitrag von „Klugpuper“). Insoweit kann ich Ihnen letztlich auch nur empfehlen, sich zu gegebener Zeit individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Klugpuperam 25.09.2016 | 18:30
Hallo Sir Royal, ggf. machen Sie hier den dritten bis vierten Schritt vor dem ersten. Wenn der Rentenbescheid rechtskräftig ist, dann kann man mit Sicherheit von einem gesicherten Rentenbezug sprechen. Alles andere hat etwas von der Verteilung des Bärenfelles vor der Erlegung des entsprechenden Bären. Zu ungeschriebenen Gesetzen lässt sich herzlich wenig sagen, was über Kaffeesatzleserei hinaus geht. Ohnehin ist Datenlage etwas dürftig. Wenn Sie etwas von einem Unfall schreiben, steht ja auch die Frage im Raum, ob es um einen Arbeitsunfall und ggf. um Leistungen der Berufsgenossenschaft geht. Insgesamt wäre es ratsam, eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufzusuchen. Dort könnte man faktenbasierter auf Ihre Fragen eingehen.
W*lfgangam 25.09.2016 | 19:21
Hallo Sir Royal, können Sie in dem aktuellen Gesetzentwurf gern in dem darin enthaltenen Beispiel durchspielen. Wenn es denn Gesetz wird, erhalten Sie konstruktive Antwort - bis dahin vergeht noch viel Zeit/Korrekturen werden eingebaut. http://www.portal-sozialpolitik.de/recht/gesetzgebung/gesetzgebu… (nehmen Sie den Kabinettsbeschluss vom 14.09.) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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